Transplantationsbeauftragte in allen Kliniken gefordert
Freitag, 4. Juni 2010
ddp
Berlin/München/Hannover – Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert anlässlich des Tages der Organspende, flächendeckend Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern einzuführen. Spanien, das Land mit der höchsten Spenderrate in Europa, habe gezeigt, dass diese Transplantationsbeauftragten eine Schlüsselrolle bei der Organspende einnehmen. Dort würden jährlich 34 Organe pro eine Million Menschen gespendet. In Deutschland seien es hingegen nur 14,9, so die BÄK.
„Krankenhäuser sind zwar jetzt schon gesetzlich verpflichtet, potenzielle Spender zu melden“, sagte BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Häufig fehle es dafür aber an Personal. „Die Gefahr besteht, dass die Chance auf ein gesundes Spenderorgan vertan wird, obwohl ein Organspendeausweis vorliegt oder Angehörige bereit wären, einer Spende zuzustimmen“, warnte Hoppe.
Er erwarte, dass der kürzlich verabschiedete Aktionsplan des Europäischen Parlaments, der zum europaweiten Einsatz von Transplantationsbeauftragten in Kliniken auffordert, schnell umgesetzt wird.
Auch die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) fordert, den EU-Beschluss zur Transplantationsmedizin rasch umzusetzen. „Endlich haben wir Rückenwind aus Brüssel erhalten, um die Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Transplantationsmedizin europaweit anzugleichen und die Transplantationssysteme leistungsfähiger zu gestalten“, erklärte ÄKN-Präsidentin Martina Wenker.
Die Transplantationsbeauftragten seien mit ausreichend fachlicher Qualifikation und zeitlichen Kapazitäten auszustatten und hätten unter anderem die Aufgabe, potentielle Organspender rechtzeitig zu erkennen. „Ohne Transplantationsbeauftragte bleibe die Möglichkeit zur Organspende oftmals ungenutzt, obwohl Patienten einen Organspendeausweis haben oder Angehörige von Verstorbenen bereit wären, einer Spende zuzustimmen“, so Wenker.
Die kirchenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Flachsbarth (CDU), sagte, Menschen übernähmen durch die Bereitschaft zur Organspende Verantwortung für ihre Mitmenschen über den eigenen Tod hinaus. Sich als potenzieller Spender zu bekennen, sei damit „ein Akt der Mitmenschlichkeit und der gelebten Nächstenliebe“.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte: „Es ist im höchsten Maße christlich, wenn Organspender nach ihrem Tod Patienten, die dringend auf Spenderorgane warten, neues Leben schenken.“
Die FDP forderte eine Liberalisierung des Transplantationsgesetzes bei der Lebendspende und eine Erweiterung des Kreises der zulässigen Spender. So sollten beispielsweise bei unverträglichen Blutgruppen Ehepaare über Kreuz einem anderen Paar spenden dürfen und zwar ohne die heutigen Einschränkungen, forderten die Experten der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus und Michael Kauch. Außerdem will die FDP die Nachrangigkeit der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende aufheben.
Die Bündnisgrünen wiesen Forderungen nach der Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz zurück. „Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger hat für uns – auch über das Lebensende hinaus – einen großen Stellenwert“, erklärten die zuständigen Sprecher Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe.
Anstatt nach Gesetzesänderungen zu rufen, müsse man sich Gedanken über die Verbesserung der bestehenden Strukturen machen. Dazu gehörten eine Konkretisierung der Meldepflicht im Transplantationsgesetz und mehr qualifizierte Transplantationsbeauftragte an Kliniken.
Unterdessen startet das Bayerische Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation und den Krankenkassen ab Juli ein Pilotprojekt zur Organspende in Krankenhäusern in Ober- und Unterfranken, um die Strukturen zur Organspende in Krankenhäusern zu optimieren.
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