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Gutachten im Fall Klasnic sieht Versäumnisse des Mannschaftsarztes

Freitag, 4. Juni 2010

Bremen – Ein unabhängiges Gutachten im Fall des Fußballprofis Ivan Klasnic wirft Werder Bremens Mannschaftsarzt Götz Dimanski und der Internistin Manju Guha einen „groben Behandlungsfehler“ vor. Die Ärzte hätten es versäumt, angesichts der sich verschlechternden Blutwerte des früheren Werder-Spielers einen Spezialisten hinzuzuziehen.

„Ich hätte schon erwartet, dass man sich zumindest telefonisch mit einem Facharzt in Verbindung setzt“, sagte Gutachter Hermann Pavenstädt am Freitag vor dem Landgericht Bremen am zweiten Verhandlungstag in dem von dem kroatischen Fußballprofi angestrengten Zivilverfahren.

Zwar räumte der Mediziner in seinem Gutachten ein, dass es sich um einen „ungewöhnlichen“ Fall handle, da im Urin des heute 30-Jährigen keine Hinweise auf eine Nierenerkrankung gefunden worden seien. Aber dass eine zusätzliche Konsultation bei einem Spitzensportler unterlassen worden sei, wundere ihn sehr, erklärte Pavenstädt.

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Klasnic wirft Medizinern des Vereins vor, eine schwere Nierenerkrankung trotz eindeutiger Blutwerte grob fahrlässig über Jahre nicht behandelt zu haben. Dadurch seien 2007 zwei Nierentransplantationen notwendig geworden. Er verlangt von Mannschaftsarzt Dimanski und drei weiteren Beklagten Schmerzensgeld und Ersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro.

Darüber hinaus will Klasnic, dass die Mediziner für alle künftigen Schäden haften, die aus dem möglichen Behandlungsfehler noch entstehen. Einen ersten Vergleichsvorschlag über 350.000 Euro hatte Klasnic im April 2009 abgelehnt.

Klasnic, der bis Ende Juni vom FC Nantes an den englischen Erstligisten Bolton Wanderers ausgeliehen ist, wollte sich nach der Anhörung nicht äußern. Dimanski sagte nach der zweieinhalbstündigen Anhörung des Sachverständigen, „es ist alles völlig offen“. Er bestritt bislang, Klasnic fahrlässig behandelt zu haben.

Das Gericht wird nun über die mündliche Verhandlung beraten. Das Ergebnis soll am 20. August mitgeteilt werden. Davon hängt ab, wie es in dem Zivilverfahren weitergeht. © ddp/aerzteblatt.de

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