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EU: Einheitliche Regelung zu Patientenrechten rückt näher

Dienstag, 8. Juni 2010

Brüssel – Die EU-Gesundheitsminister haben sich nach zweijährigen Beratungen bei ihrem heutigen Treffen in Brüssel über den Richtlinienentwurf zu den Patientenrechten bei EU-Auslandsbehandlungen geeinigt. Im Ministerrat am 1. Dezember 2009 war der unter schwedischer Ratspräsidentschaft vorgelegte Vorschlag an einer von Spanien angeführten Sperrminorität gescheitert.
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Mit dem von Spanien ausgehandelten Kompromiss konnte eine Einigung über die Rechtsgrundlage der Richtlinie erzielt werden. Anders als von der EU-Kommission vorgesehen sollen nunmehr sowohl das Freizügigkeitsgebot des EU-Vertrags als auch der Artikel zum Schutz der öffentlichen Gesundheit maßgeblich sein.

Ferner soll es dem jeweiligen Versicherungsstaat erlaubt sein, die Kostenübernahme für Krankenhausbehandlungen, aufwändige und kostenintensive Therapien als auch für Auslandsbehandlungen ohne ausreichende Qualitäts- und Sicherheitsstandards einzuschränken oder zu verweigern. Letzteres gilt vor allem für nicht vertragsgebundene Ärzte und Zahnärzte.

Pensionäre, die im EU-Ausland leben, sich aber in ihrer Heimat behandeln lassen, sollen sich die Kosten von ihrer heimischen Versicherung zurückholen dürfen. Hierauf hatten vor allem Spanien und Italien gedrungen, da sie fürchteten, sonst für Behandlungen, die nicht in ihrem Land durchgeführt werden, finanziell in die Pflicht genommen werden zu können.

Im Bereich E-Health einigten sich die Minister auf eine engere Zusammenarbeit. Deutschland hatte im Vorfeld der Beratungen klargestellt, dass es keinen Kompromiss mittragen werde, der der EU-Kommission in diesem Bereich Kompetenzen übertrage. Dies betraf zum Beispiel das Erstellen einer Liste von Daten, die dann auch auf der deutschen elektronischen Gesundheitskarte verzeichnet sein müssten sowie die Schaffung der technischen Voraussetzung für die Interoperabilität der E-Health-Systeme.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, die Deutschland in Brüssel vertrat, begrüßte die Einigung: „Mit diesem Text sind wir einen wichtigen Schritt weiter auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für alle Patientinnen und Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und die Kostenerstattung von Auslandsbehandlungen, wie sie von dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Patientenmobilität entwickelt wurden, werden nunmehr für alle Beteiligten transparent kodifiziert.“

Auch für Leistungserbringer, beispielsweise Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser, biete die Richtlinie große Chancen. Darüber hinaus werde die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Gesundheitsversorgung unterstützt, zum Beispiel durch die Förderung von europäischen Referenznetzen für seltene Erkrankungen. Gleichzeitig würden die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung gewahrt.

Europaabgeordnete von CDU und SPD zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Einigung. „Die deutschen Anbieter im Gesundheitswesen können von der Richtlinie profitieren, da unser Gesundheitssystem im europäischen Vergleich gut ist. Dadurch können zusätzliche Einnahmen durch Patienten aus anderen Ländern erzielt werden“, so der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament (EP), Peter Liese.

Der CSU-Politiker Markus Ferber warnte indessen vor einer finanziellen Einbahnstraße für das deutsche Gesundheitssystem zugunsten anderer EU-Staaten. „In Deutschland stünden für das eigene System immer weniger Mittel zur Verfügung, während die medizinische Infrastruktur im EU-Ausland durch die zahlungskräftigen und gut versorgten Patienten subventioniert wird."

Im EP sollen nun zügig die Beratungen über die zweite Lesung beginnen. Bereits während dieser zweiten Lesung werden die im Rat vertetenen Mitgliedstaaten unter belgischem Vorsitz versuchen, mit dem Europäischen Parlament eine Einigung zu erzielen.

Für den Fall, dass dies gelingen sollte, müssten die Mitgliedstaaten den Richtlinienvorschlag noch in nationales Recht umsetzen. Im deutschen Recht ist seit 2004 bereits klargestellt, dass Krankenversicherte sich auch im EU-Ausland behandeln lassen können und dafür Kostenerstattung nach den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften erhalten. © ps/aerzteblatt.de

aerzteblatt.de

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