Göttingen – Ein im Bundesrat derzeit diskutierter Gesetzentwurf, der ein Werbeverbot für die Beihilfe zum Suizid vorsieht, stößt auf Widerstand: „Gegen dieses Vorhaben bestehen gravierende rechtliche Bedenken“, erklärte der Rechtswissenschaftler Gunnar Duttge, Leiter des Zentrums für Medizinrecht der Universität Göttingen. Außerdem weise der Entwurf eine Reihe handwerklicher Fehler auf.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Werbung für Beihilfe zum Suizid dann strafbar sein soll, wenn sie grob anstößig ist oder wenn sie kommerzielle Zwecke verfolgt. Als Strafe droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, im Fall eines tatsächlichen Suizids oder Suizidversuchs sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
aerzteblatt.de |
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