KKH-Allianz und KV Hessen schließen Selektivvertrag Tonsillotomie
Donnerstag, 10. Juni 2010
Hannover / Frankfurt – KKH-Allianz und Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) haben einen Selektivvertrag zur Versorgung von Kindern mit vergrößerten Gaumenmandeln abgeschlossen. An dem Vertrag können hessische Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde teilnehmen, die ambulante Operationen durchführen.
„In Deutschland leiden rund drei bis fünf Prozent aller Kinder an einer sogenannten Tonsillenhyperplasie, also an vergrößerten Mandeln“, sagte Frank Dastych vom Berufsverband der HNO-Ärzte in Hessen auf den großen Bedarf. Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Verkleinerung der Gaumenmandeln (Tonsillotomie) bei Kindern bis maximal sechs Jahren nicht abdeckt, müssen Eltern solche Eingriffe in der Regel selbst bezahlen.
Die Folge: Viele verzichten auf den Eingriff oder lassen die vergrößerten Gaumenmandeln gleich ganz entfernen. „Indem die KKH-Allianz die Kosten für die Tonsillotomie übernimmt, können wir unnötige Mandelentfernungen vermeiden“, lobt Dastych.
Zudem ließen sich durch die Tonsillotomie Sprachentwicklungsverzögerungen und körperliche Entwicklungsstörungen verhindern und das immunologisch bedeutsame Mandelgewebe erhalten.
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