Liverpool – Ein kurzer Blick in einen Laser-Pointer kann ausreichen, um sichtbare Schäden auf der Netzhaut zu hinterlassen. Bei einem besonders neugierigen Patienten, über den Augenärzte im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2010; 340: c2982) berichten, kam es vorübergehend zu beidseitigen Sehstörungen.
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Der Teenager hatte den Laser-Pointer über das Internet erworben. Die Leistungsstärke konnten Kimia Ziahosseini and Mitarbeiter vom Royal Liverpool University Hospital nicht recherchieren. Möglicherweise war seine Leistung nicht auf 1 mW begrenzt, wie dies Strahlenschutzexperten fordern.
Die leistungsschwachen Laser sollen keine Schäden hinterlassen, da es zum Lidschutzreflex kommt und die Personen sich der Lichtquelle abwenden.
Auch bei stärkeren Lasern sind Verletzungen am Auge bei der britischen Health Protection Agency bisher nicht gemeldet worden. Der Teenager könnte der erste Fall sein. Er hatte mit dem Laser-Pointer herumgespielt und dabei in beide Augen geleuchtet.
Der Laser traf die Makula, den Bereich des schärfsten Sehens und induzierte ein zentrales Skotom. Bei der Funduskopie entdeckten die Augenärzte das “Einschussloch” mit einem hyperpigmentierten Saum.
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