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Politik

Bischof überarbeitet christliche Patientenverfügung

Dienstag, 15. Juni 2010

Stuttgart – Der Rottenburg-Stuttgarter katholische Bischof Gebhard Fürst plädiert für eine überarbeitete christliche Patientenverfügung. Mit ihr könne ein Weg aus dem Dilemma gezogen werden zwischen der gesetzlichen Pflicht, eine solche Verfügung unbedingt zu respektieren, und der Erkenntnis, der Wille des Patienten könne in der realen Konfrontation mit dem Sterben anders aussehen als zuvor gedacht, sagte Fürst bei einem Treffen mit Juristen, wie das Bistum am Dienstag mitteilte.

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Fürst, der die Unterkommission Bioethik der Bischofskonferenz leitet, betonte, eine letzte Entscheidung müsse aus der individuellen Situation eines Sterbenden heraus getroffen werden. In dieser Grenzsituation gerate oft aus dem Blick, dass weder im Leben noch im Sterben alles planbar sei. Autonomie werde oft gegen Fremdbestimmung ausgespielt, mutmaßliche Selbstbestimmung gegen vermeintliche Abhängigkeit in einer Pflegesituation. Ein „rigoroses Autonomie-Konzept“ biete „für den wirklich Schwachen keinen Schutz“, so Fürst.

Die überarbeitete christliche Patientenverfügung soll nach den Worten des Bischofs auf die Vorsorgevollmacht setzen. Bevollmächtigte sollen den mutmaßlichen Willen eines Patienten in dessen Sinne äußern und im Gespräch mit Ärzten, Pflegern und Angehörigen durchsetzen.

Zugleich plädierte Fürst für eine eingeschränkte Reichweite von Patientenverfügungen. Sie sollten nur bei unwiderruflich zum Tode führenden Erkrankungen gelten. Nach dem 2009 verabschiedeten Gesetz sind Patientenverfügungen allerdings unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gültig. © kna/aerzteblatt.de

aerzteblatt.de

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promisit
am Mittwoch, 16. Juni 2010, 08:04

Angst ?

Hat die heilige christliche Kirche möglicherweise Angst, ihren Einfluss auf die für immer scheidenden Mitglieder zu verlieren ? Immerhin hatte die römisch-katholische Kirche in der Vergangenheit jährlich einen ganz erklecklichen Teil am Nachlaß der verstorbenen ehemaligen Mitglieder.
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