Stuttgart – Der Rottenburg-Stuttgarter katholische Bischof Gebhard Fürst plädiert für eine überarbeitete christliche Patientenverfügung. Mit ihr könne ein Weg aus dem Dilemma gezogen werden zwischen der gesetzlichen Pflicht, eine solche Verfügung unbedingt zu respektieren, und der Erkenntnis, der Wille des Patienten könne in der realen Konfrontation mit dem Sterben anders aussehen als zuvor gedacht, sagte Fürst bei einem Treffen mit Juristen, wie das Bistum am Dienstag mitteilte.
Die überarbeitete christliche Patientenverfügung soll nach den Worten des Bischofs auf die Vorsorgevollmacht setzen. Bevollmächtigte sollen den mutmaßlichen Willen eines Patienten in dessen Sinne äußern und im Gespräch mit Ärzten, Pflegern und Angehörigen durchsetzen.
Zugleich plädierte Fürst für eine eingeschränkte Reichweite von Patientenverfügungen. Sie sollten nur bei unwiderruflich zum Tode führenden Erkrankungen gelten. Nach dem 2009 verabschiedeten Gesetz sind Patientenverfügungen allerdings unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gültig.
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