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Weniger Kliniken dürfen extreme Frühchen versorgen

Donnerstag, 17. Juni 2010

Berlin – In Deutschland dürfen künftig weniger Kliniken extreme Frühchen versorgen. Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm dürfen nur noch in Kranken­häusern betreut werden, die mindestens 30 statt wie bisher 14 solcher Fälle im Jahr nachweisen können, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag in Berlin beschloss. Damit sollen die Überlebenschancen der Kinder verbessert werden.

Für Kliniken, die Neugeborene mit einem Gewicht zwischen 1.250 und 1.500 Gramm versorgen, werden die Regelungen hingegen gelockert. Bisher galt auch dafür eine Mindestzahl von 14 Behandlungsfällen im Jahr. Diese Einschränkung entfällt laut Bundesausschuss nun völlig. Damit können auch kleinere Kliniken solche Frühgeburten versorgen. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. 

Die Entscheidung sei schwierig gewesen, weil die Mindestmengen zur Konzentration der Versorgung auf einige Zentren führe und die wohnortnahe Betreuung einschränken könne, erklärte Rainer Hess, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Es gehe aber darum, den hohen fachlichen Standard bei der Versorgung der „besonders schutzbedürftigen Kleinstkinder“ sicherzustellen und „deren Chancen zu erhöhen, zu überleben und dies ohne bleibende Behinderung“. Zugleich wird die Versorgung der Frühgeborenen ab 1.250 Gramm Gewicht in Wohnortnähe laut Hess abgesichert. 

Über die sogenannten Mindestmengen bei der Versorgung von Frühgeborenen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Gegner, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), befürchteten eine weitere Schließung von Versorgungszentren und die Zentralisierung der kinderärztlichen Versorgung.

Zugleich verwiesen sie auf die langen Anfahrtswege für die betroffenen Familien. Zahlreiche Experten, aber auch Vertreter von Krankenkassen und Patienten hielten die bisherige Mindestzahl von 14 Behandlungsfällen im Jahr dagegen für zu gering und begründeten dies mit der notwendigen Erfahrung, dem Personal und der Ausstattung der Kliniken. 

Die Deutsche Kinderhilfe wertete die Anhebung der Mindestgrenze bei der Versorgung von extremen Frühchen als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Dies dürfe jedoch „nicht das letzte Wort sein“, erklärte Vereinsvorsitzender Georg Ehrmann. Er verwies auf die Forderung von Experten, die Mindestgrenze auf 50 Behandlungsfälle pro Jahr anzuheben. Dem Beschluss des Bundesausschusses muss noch das Bundesgesundheitsministerium zustimmen.

In Deutschland kommt eins von 100 Neugeborenen mit einem extrem niedrigen Gewicht von weniger als 1.500 Gramm auf die Welt. Nach Angaben des Berufsverbandes der Frauenärzte werden jedes Jahr insgesamt mehr als 50.000 Kinder als Frühchen, also vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche geboren. 

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der sehr frühen Frühgeburten demnach auf rund 10.000 verdoppelt. Als Gründe nennen Experten unter anderem Plazentastörungen, Infektionen der Mutter sowie Mehrlingsschwangerschaften als Folge der künstlichen Befruchtung. © afp/aerzteblatt.de

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