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Hospiz Stiftung fordert Nachbesserung bei Patientenverfügungen

Donnerstag, 17. Juni 2010

Berlin – Ein Jahr nach Einführung des Patientenverfügungsgesetzes mahnt die Deutsche Hospiz Stiftung dringenden Nachbesserungsbedarf an. Elementar sei eine Verpflichtung zur individuellen Beratung, sagte der Geschäftsführende Vorstand, Eugen Brysch, am Donnerstag in Berlin.

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Die Erfahrung zeige, dass Verfügungen, die ohne Beratung entstanden seien, in den seltensten Fällen den gesetzlichen Ansprüchen genügten und damit nicht umgesetzt werden könnten. Hier sei der Staat in der Verantwortung, die Menschen nicht länger allein zu lassen, so Brysch. 

Weitere Verbesserungen seien hinsichtlich der Ermittlung des mutmaßlichen Willens notwendig. Das Gesetz lasse zu viele Interpretationsspielräume zu und gebe in der Praxis zu wenig Hilfe, kritisierte Brysch. Damit der Patientenwille nicht zu „Spielball fremder Interessen“ werde, bedürfe es eindeutiger Regelungen. - Am 18. Juni 2009 hatte der Bundestag das Patientenverfügungsgesetz nach fünfjähriger Debatte verabschiedet. © kna/aerzteblatt.de

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