Hospiz Stiftung fordert Nachbesserung bei Patientenverfügungen
Donnerstag, 17. Juni 2010
Berlin – Ein Jahr nach Einführung des Patientenverfügungsgesetzes mahnt die Deutsche Hospiz Stiftung dringenden Nachbesserungsbedarf an. Elementar sei eine Verpflichtung zur individuellen Beratung, sagte der Geschäftsführende Vorstand, Eugen Brysch, am Donnerstag in Berlin.
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Die Erfahrung zeige, dass Verfügungen, die ohne Beratung entstanden seien, in den seltensten Fällen den gesetzlichen Ansprüchen genügten und damit nicht umgesetzt werden könnten. Hier sei der Staat in der Verantwortung, die Menschen nicht länger allein zu lassen, so Brysch.
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