Berlin – Der Bundestag hat heute im Zuge des GKV-Änderungsgesetzes die obligatorische Online-Anbindung der Vertragsärzte an die Telematikinfrastruktur beschlossen. Die Ärzteschaft kritisiert vor allem den administrativen und finanziellen Mehraufwand, der Praxen durch diese Aufgabe entstünde.
„Wir halten die Online-Anbindung der Ärzte im Rahmen der Einführung der Gesundheitskarte zwar für sehr wichtig, sind aber gegen eine Zwangsverpflichtung“, erklärte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Roland Stahl gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Er plädierte stattdessen dafür, die Ärzte durch entsprechende Anreize zu einem freiwilligen Stammdaten-Abgleich zu bewegen.
Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) wies derweil auf den hohen Verwaltungsaufwand hin, der Arztpraxen durch die Pflege und Kontrolle der Stammdaten entstünde. „Diese Arbeit, die im Grunde die Kassen zu leisten hätten, wird natürlich nicht bezahlt und schmälert die Zeit, die für die Behandlung von Patienten dringend benötigt wird“, warnte BDI-Präsident Wolfgang Wesiack. Gleichzeitig entstünden den Praxen durch die für den Abgleich erforderlichen Geräte zusätzliche Investitionskosten.
Das ist auch aus Sicht der KBV unzumutbar. „Niedergelassenen Ärzten dürfen durch den Stammdatenabgleich keine Kosten entstehen“, forderte KBV-Sprecher Stahl. Er kündigte an, man werde diesbezüglich verstärkt das Gespräch mit den Kostenträgern suchen.
Generell hält die KBV es für wichtig, das Telematikprojekt weiter voranzutreiben. „Ärzte, die sich der Online-Anbindung verweigern, tun sich selbst damit auf Dauer sicher keinen Gefallen“, ist der KBV-Sprecher überzeugt. Mittelfristig gehe auch im Gesundheitswesen kein Weg an der Online-Kommunikation mehr vorbei.
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