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Keine Einigung der EU über Klonfleisch

Montag, 21. Juni 2010

Brüssel – Die Verhandlungen zwischen Vertretern der EU-Regierungen, der Europäischen Kommission und dem Europaparlament (EP) über die Neufassung der Verordnung zu neuartigen Lebensmittel sind endgültig gescheitert.

Streitpunkt war vor allem das vom EP geforderte Verbot, Fleisch geklonter Tiere in der Europäischen Union zuzulassen. Für solche Produkte gibt es bislang keine Regelung in der EU. Das Dossier geht nun im Juli in die zweite Lesung. Ein Vermittlungsverfahren ist wahrscheinlich.

Peter Liese (CDU), Sprecher der EVP-Fraktion (Christdemokraten) im zuständigen Ausschuss für Lebensmittelsicherheit und Vorsitzender der EVP-Arbeitsgruppe Bioethik kritisierten die fehlende Bereitschaft der Kommission und des Rates, auf die Forderung des Parlamentes einzugehen.

„Es ist beschämend, dass Rat und Kommission in diesem Punkt so wenig Kompromissbereitschaft zeigen. Beide Institutionen sollten nicht nur die klare Position des Parlaments anerkennen, sondern auch den eindeutigen Willen der europäischen Bürgerinnen und Bürgern, die kein Klonfleisch auf dem Teller wollen.“

Das EP hatte sich in erster Lesung klar gegen die Einführung von Klonfleisch auf dem europäischen Markt ausgesprochen und die Kommission dazu aufgefordert, hierfür ein eigenes europäisches Gesetz vorzulegen, das nicht nur die Lebensmittelsicherheit, sondern auch die ethischen Aspekte berücksichtigt.

Eine von der EU-Kommission eingesetzte Ethikgruppe war zu dem Schluss gekommen, dass es keine überzeugenden Argumente für die Nahrungsmittelerzeugung mit Hilfe geklonter Tiere gebe.

„Fleisch von geklonten Tieren ist nicht in jedem Fall gesundheitsschädlich, aber Risiken können eben auch nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere aber ist das Klonen von Tieren Tierquälerei, da beispielsweise das Klonschaf Dolly und andere mit dieser Technik hergestellten Tiere unter vermehrten Krankheiten leiden“, so Liese.

Die EU-Staaten, einschließlich Deutschland, hatten sich hingegen dafür ausgesprochen, den Weg für den Verkauf von Fleisch und Milch von direkten Nachkommen geklonter Tiere in der EU freizumachen. Die EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel sollte für einen Übergangszeitraum entsprechend angepasst werden. © ps/aerzteblatt.de

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