Straßburg – Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates will Regeln für Ärzte festschreiben, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern. Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben, heißt es in dem am Montagabend in Straßburg veröffentlichten Entschließungsentwurf. Vor allem bei Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe kommt es immer wieder zu Streit zwischen Ärzten und Patienten.
In dem Entwurf des Appells an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Die Gewissensprobleme müssten zurückstehen, wenn Gesundheit oder Leben des Patienten bedroht seien und wenn es nicht möglich ist, den Patienten rasch an eine andere Gesundheitseinrichtung zu überweisen.
Das Recht auf Gewissensentscheidung solle immer nur den Medizinern im konkreten Einzelfall zustehen, nicht aber für öffentliche und staatliche Einrichtungen wie etwa Kliniken insgesamt gelten. Der im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung verabschiedete Entwurf soll im Herbst im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden.
| Versenden | Teilen |
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.