Berlin – Die Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wurde auch 2009 von Patienten und Ärzten geschätzt: In etwa 90 Prozent aller Fälle akzeptierten beide Parteien die getroffenen Entscheidungen. Insgesamt fällten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im vergangenen Jahr 7.424 Entscheidungen.
In 5.240 Fällen wurde kein Fehler festgestellt, in 1.771 Fällen erkannten die Gutachter einen ärztlichen Behandlungsfehler, der zu dem beanstandeten Schaden und einem Anspruch auf Entschädigung führte, und in 413 Fällen konstatierten sie einen Behandlungsfehler, der mit dem Schaden in keiner Verbindung stand. Das geht aus der Behandlungsfehler-Statistik 2009 hervor, die die Bundesärztekammer heute in Berlin vorstellte.
Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Hüft- und Kniegelenkarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Die meisten stationären Behandlungsfehler wurden in der Unfallchirurgie, der Allgemeinchirurgie und der Inneren Medizin beanstandet, die meisten ambulanten Behandlungsfehler neben der Unfall- und Allgemeinchirurgie auch in der Allgemeinmedizin. Hauptvorwurf an die Hausärzte war dabei, dass sie zu spät an einen fachärztlichen Kollegen überwiesen hätten.
„Wir Ärztinnen und Ärzte reden nicht nur über Patientenrechte, wir verwirklichen sie auch. Wenn Patienten meinen, sie wären falsch behandelt worden, dann haben sie das Recht, das überprüfen zu lassen – ohne Wenn und Aber“, sagte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.
Die Daten belegten eindrucksvoll, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei der außergerichtlichen Streitschlichtung eine anerkannte Anlaufstelle für Patienten seien.
Circa ein Viertel der etwa 40.000 vermuteten Arzthaftungsfälle wird durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bewertet. Seit 2006 werden diese Daten mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) erfasst und in einer Bundesstatistik zusammengeführt. „Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Herr Zöller, hat Anfang des Jahres ein einheitliches Behandlungsfehlermelderegister gefordert. Wir Ärzte haben mit MERS ein solches Register bereits verwirklicht“, erklärte Crusius.
„In den vergangenen Dekaden ist innerhalb der Ärzteschaft ein Kulturwandel im Umgang mit Fehlern eingetreten“, sagte Walter Schaffartzik vom Unfallkrankenhaus Berlin. „Viele Ärzte sprechen heute mit ihren Patienten und erklären ihnen, wie es zu dem Fehler kommen konnte.“ Schaffartzik erläuterte, wie sich die Arzneimittelsicherheit im Hochrisikobereich Intensivstation in den vergangenen Jahren verbessert hat. Mit Hilfe von elektronischen Krankenakten und Farbkodierungen der Medikamente seien viele Fehlerquellen der Vergangenheit ausgeschlossen worden.
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