Hospizstiftung fordert Nachbesserungen bei Patientenverfügungen
Donnerstag, 24. Juni 2010
Osnabrück – Die Deutsche Hospizstiftung fordert Nachbesserungen beim Gesetz zur Patientenverfügung. Das 2009 verabschiedete Gesetz gebe zu wenig Hilfe, wie in der Praxis vorzugehen sei, sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Donnerstag.
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Brysch äußerte sich angesichts eines Grundsatzurteils zur Sterbehilfe, das der Bundesgerichtshof am Freitag fällen will. Dabei beschäftigten sich die Karlsruher Richter mit der Frage, wo die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe verläuft.
Der Chef der Deutschen Hospizstiftung verlangte von der Politik eindeutigere Regelungen. Sonst werde der Patientenwille zum „Spielball falsch verstandenen Mitleids“. Dies müsse auch der Bundesgerichtshof verhindern. „Falsch verstandenes Mitleid kann schnell tödlich sein“, kritisierte Brysch.
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