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Ermittlungsverfahren gegen Kusch eingestellt

Donnerstag, 24. Juni 2010

Hamburg – Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch eingestellt. Gegen den Gründer des Vereins „Sterbe Hilfe Deutschland“ war wegen des Verdachts ermittelt worden, er selbst habe Sterbewilligen verschreibungspflichtige Medikamente beschafft und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu am Donnerstag auf Anfrage, es gebe zwar Indizien, aber keinen tragfähigen Beweis dafür, dass Kusch im Besitz verbotener Medikamente gewesen sei. Auch ein Verdacht auf Tötung auf Verlangen sei nicht erhärtet worden. Alle Verstorbenen hätten sich offenbar aufgrund eigener Entscheidung zum Suizid entschlossen.

Kusch erklärte dazu, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens schaffe „auch Klarheit für das Wirken unseres Vereins“. Suizidwillige könnten sich in Deutschland die notwendigen Arzneimittel mit Hilfe von Ärzten legal beschaffen.

In den vergangenen Jahren hatte Kusch in mehreren Fällen gegen Zahlung von mehreren tausend Euro Menschen bei der Selbsttötung geholfen. Nachdem ihm das Hamburger Verwaltungsgericht die Beihilfe zum Suizid untersagte, kündigte er im Februar 2009 zunächst an, keine Sterbehilfe mehr leisten zu wollen.

Anfang 2010 gründete der Jurist jedoch in Hamburg den Verein „Sterbe Hilfe Deutschland“ und half nach eigener Darstellung in weiteren Fällen bei der Selbsttötung. Der Verein handle „nicht zur Gewinnerzielung“, sondern setze auf „freie Mitgliedschaft“, heißt es auf der Internetseite. Der Jahresbeitrag beträgt 100 Euro; eine lebenslange Mitgliedschaft kostet 1.000 Euro. © kna/aerzteblatt.de

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