Hamburg – Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch eingestellt. Gegen den Gründer des Vereins „Sterbe Hilfe Deutschland“ war wegen des Verdachts ermittelt worden, er selbst habe Sterbewilligen verschreibungspflichtige Medikamente beschafft und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.
Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu am Donnerstag auf Anfrage, es gebe zwar Indizien, aber keinen tragfähigen Beweis dafür, dass Kusch im Besitz verbotener Medikamente gewesen sei. Auch ein Verdacht auf Tötung auf Verlangen sei nicht erhärtet worden. Alle Verstorbenen hätten sich offenbar aufgrund eigener Entscheidung zum Suizid entschlossen.
Kusch erklärte dazu, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens schaffe „auch Klarheit für das Wirken unseres Vereins“. Suizidwillige könnten sich in Deutschland die notwendigen Arzneimittel mit Hilfe von Ärzten legal beschaffen.
aerzteblatt.de |
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