Köln – Die vergütungsrelevanten Bestandteile des Tarifvertrags für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) werden jetzt doch nicht in die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas übernommen.
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Nachdem sich Dienstgeber und Dienstnehmer in einer Verhandlungskommission nach monatelangen Vorarbeiten auf die Einführung der VKA-Tarife geeinigt hatten (DÄ, Heft 21/2010), verweigerten die Dienstgeber überraschend in der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Bundeskommission am 23./24. Juni in Fulda die Zustimmung zum vorab erzielten Kompromiss.
Somit werden die rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte in den 470 katholischen Krankenhäusern weiterhin schlechter vergütet als ihre rund 55.000 Kollegen in den kommunalen Kliniken – es sei denn, ihr Arbeitgeber zahlt ihnen individuelle Zulagen.
Die in letzter Sekunde verweigerte Zustimmung der Arbeitgeberseite zum bereits erzielten Kompromiss sei ihm völlig unverständlich, kommentierte Ingo Flenker die Entwicklung: „Denn längst zahlen in der Realität nahezu alle katholischen Krankenhäuser jeder Ärztin und jedem Arzt Monat für Monat individuelle Zulagen, um die erhebliche Differenz zu unserem Tarifvertrag für Ärzte wenigstens zu einem Teil zu minimieren.“
Leider würden die Zulagen meist nur auf das Grundgehalt und nicht auf die Bereitschaftsdienste gezahlt und diese selber auch noch deutlich schlechter als im TV-Ärzte vergütet. Somit bleibe trotz individueller Zulagen noch ein erhebliches Gehaltsgefälle bestehen.
Ohne eine vollständige Übernahme der Leitwährung für Klinikärzte würden die katholischen Krankenhäuser im immer schärferen Wettbewerb um die besten Ärzte auf dem Arbeitsmarkt nicht bestehen können, betonte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz. Dies sei jedem Klinik-Geschäftsführer klar.
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