Eingeloggt als

Suchen in

4.848 News Vermischtes

Vermischtes

Verfassungsgericht erlaubt Proteste vor Abtreibungspraxen

Dienstag, 29. Juni 2010

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat Protestaktionen gegen Schwangerschaftsabbrüche vor Abtreibungspraxen erlaubt. Sie sind laut einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss zulässig, wenn Patientinnen durch solche Aktionen keinem „Spießrutenlauf ausgesetzt“ werden und die Aktionen die Persönlichkeitsrechte der betroffen Frauenärzte nicht verletzen.

Die Verfassunsghüter entsprachen damit der Klage eines Mannes, der aus religiösen Gründen immer wieder vor Arztpraxen gegen Abtreibungen mit Flugblättern und Plakaten demonstriert (AZ: 1 BvR 1745/06).

Dem Kläger waren nach solch einer zweitägigen Aktion vor einer Frauenarztpraxis in München verboten worden, den betroffen Arzt namentlich zu nennen und darauf hinzuweisen, dass er Abtreibungen vornehme. Zudem durfte er im Umkreis von einem Kilometer um die Praxis keine mutmaßlichen Patientinnen oder Passanten mehr ansprechen.

Anzeige

Das Verfassungsgericht hob diese Verbote nun auf. Zur Begründung hieß es, der Arzt werde durch die Proteste nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zudem drohe Ärzten kein „umfassender Verlust an sozialer Achtung“, wenn bekannt werde, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Dem Beschluss zufolge können Protestaktionen aber verboten werden, wenn sie die besonders geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patienten gefährden. Etwa wenn Patientinnen belästigt werden und ihnen mit „nötigenden Mitteln“ wie in einem Spießrutenlauf eine andere Meinung aufgedrängt werden soll. © afp/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
4.848 News Vermischtes

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Thelber
am Dienstag, 29. Juni 2010, 23:04

FDGO - ich liebe und hasse Dich ...

So ein Unsinn, mit dem sich hoch bezahlte Beamte unserer BRD befassen (müssen ????).

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste