Bonn – Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe schwelt eine Debatte über mögliche politische Konsequenzen. Das Urteil stärkt den Patientenwillen, aber unklar bleibt, nach welchen Kriterien dieser ermittelt wird, wenn der Betroffene nicht mehr ansprechbar ist und keine Patientenverfügung vorliegt.
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach, der sich in der Vergangenheit intensiv um eine ausgewogene Regelung beim Thema Patientenverfügung bemüht hatte, sieht ebenfalls keinen Ansatz für einen erneuten Vorstoß.
„Ich habe Verständnis für das Anliegen, Kriterien für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens festzulegen, aber nach den bitteren Erfahrungen der zurückliegenden Diskussionen sehe ich dafür kaum Chancen.“
Bosbach beklagte, dass es in der Öffentlichkeit an der Bereitschaft fehle, eine differenzierte Debatte darüber zu führen. Zu schnell komme der Vorwurf, man nehme den Willen der Patienten nicht ernst und rede einer Zwangsbehandlung das Wort.
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Der Bundesgerichtshof hatte im vorliegenden Fall entschieden, dass der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht strafbar ist, wenn dies dem Patientenwillen entspreche. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete das Urteil als wegweisend.
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und Bosbach warnten dagegen davor, aus dem Richterspruch einen „Automatismus“ für andere Fälle abzuleiten. Eine schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die Richter hätten zum Ausdruck gebracht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen in jeder Phase des Lebens beachtet werden müsse.
Nahles betonte, das Urteil belege die Bedeutung von Patientenverfügungen. Zur Würde des Menschen gehöre aber auch die Individualität seines Todes. „In der konkreten Situation müssen alle Beteiligten gemeinsam die Verantwortung dafür übernehmen, was im Sinne des Sterbenden zu tun ist“, sagte die SPD-Politikerin.
Bosbach warnte davor, aus dem Urteil zu weitreichende Konsequenzen zu ziehen. Im vorliegenden Fall sei es ausschließlich darum gegangen, den Willen der Patientin zu respektieren. Anders sei es, wenn nach einer ärztlichen Therapie gute Heilungschancen bestünden. „Ärzte, Angehörige und der Betreuer werden in solchen Fällen abwägen müssen: Trifft das, was der Patient mündlich oder schriftlich geäußert hat, auf seine konkrete Situation zu.“kna
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