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| dpa |
Berlin – Die gesetzlich Versicherten müssen sich auf höhere Krankenkassenbeiträge einstellen. Die schwarz-gelbe Koalition will den Satz erhöhen, um die Finanzlöcher im Gesundheitssystem zu stopfen.
Nach monatelangem Gerangel zwischen den Koalitionspartnern verständigten sich die Spitzen von Union und FDP am Freitag auf diesen Weg, wie aus Koalitionskreisen verlautete.
Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung soll voraussichtlich um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent steigen. Auch die Zusatzbeiträge sollen „weiterentwickelt“ werden.
Die Partei- und Fraktionschefs von Union und FDP hatten am Donnerstag und Freitag im Kanzleramt mit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) über die Gesundheitsfinanzen beraten. Auch die Fachpolitiker hatten sich erneut zusammengesetzt.
Eine offizielle Bestätigung für die Beitragspläne gab es am Freitag nicht. CSU-Chef Horst Seehofer sagte vor einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin lediglich: „Die Einigung ist sehr sehr nah.“ Die Beratungen seien „sehr gut vorangekommen“.
Am Montag sollten die Parteigremien von CDU und FDP über das Vorgehen beraten. Am Dienstag solle es schließlich eine Entscheidung im Koalitionsausschuss geben. Ziel sei eine gerechte Kostenverteilung. Seehofer sagte, er gehe davon, dass auch die Arbeitgeber ihren Beitrag leisten müssten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wollte die bekannt gewordenen Gesundheitsreformplänen der Regierung nicht kommentieren. „Dazu werde ich erst Stellung nehmen, wenn es beschlossen ist”, sagte Merkel am Freitag im RTL-Sommerinterview. Die Kanzlerin stellte lediglich klar, das Konzept der Koalition werde alle „alle Elemente” berücksichtigen - Beiträge, Zusatzbeiträge, Einsparungen, mehr Transparenz und Wettbewerb.
Merkel betonte, angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden medizinischen Möglichkeiten werde die Gesundheitsversorgung teurer. Man müsse damit leben, „dass die Kosten für das Gesundheitssystem steigen”.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) droht 2011 ein Defizit von bis zu elf Milliarden Euro. Vier Milliarden Euro davon will die Koalition durch Einsparungen auf der Ausgabenseite decken.Um die verbleibende Sieben-Milliarden-Euro-Lücke zu schließen, sollen die Einnahmen in der GKV gesteigert werden – über die Beiträge.
aerzteblatt.de |
Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz für gesetzlich Versicherte bei 14,9 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils sieben Prozent. 0,9 Prozentpunkte zahlen Arbeitnehmer zusätzlich alleine.
Außerdem haben die Krankenkasse die Möglichkeit, Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu verlangen. Diese sind bislang jedoch gedeckelt - auf pauschal bis zu acht Euro oder auf ein Prozent des Bruttoeinkommens. Diese Begrenzung dürfte nun fallen.
Die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann kritisierte die Koalitionspläne in der "Rheinischen Post" vom Samstag als „schwarzen Tag für die Versicherten” und als „Schlappe” für die FDP, die mit einer klaren Absage an Beitragserhöhungen angetreten sei. Grünen-Chefin Claudia Roth sprach von einer „Fortführung schwarz-gelber Klientelpolitik”.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Linke verlangten, die Arbeitgeber bei der Finanzierung wieder stärker in die Pflicht zu nehmen und die Kosten nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen.
Die Gesundheitsreform-Kommission des DGB forderte, die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beenden und die Kassenbeiträge wieder gleichmäßig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzuteilen. Linke-Chef Klaus Ernst forderte zusätzlich ein „Sonderopfer“ der Arbeitgeber. Unternehmen sollten einen Extra-Beitrag von zwei Prozent der Lohnsumme in die GKV einzahlen.
Kritik an den Koalitionsplänen kam von den Arbeitgebern. „Wer jetzt höhere Beiträge plant, gefährdet die wirtschaftliche Erholung“, zitiert der „Tagesspiegel“ vom Samstag den Arbeitgeberverband BDA. Es dürfe keine neuen Belastungen für Wirtschaft und Arbeit geben. Statt die Lohnzusatzkosten durch Beitragserhöhungen steigen zu lassen, müsse „endlich der Einstieg in die Entkopplung der Gesundheitskosten vom Arbeitsverhältnis gelingen“.
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