Suchen in

  • Archiv
  • News
  • Foren
  • Blogs
  • Preise
4.651 News Vermischtes

Vermischtes

Gesetzlich Versicherten steht Auskunft über Behandlungen zu

Freitag, 2. Juli 2010

Essen – Gesetzlich Krankenversicherte können von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Auskunft über dort gespeicherte Behandlungsdaten verlangen – wenn dieser dadurch kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht.

Anzeige

Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben vom Freitag. In dem Fall ging es um einen Kläger, der die KV um Auskunft über die in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechneten medizinischen Leistungen gebeten hatte. Er benötige diese Angaben für den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Az. L 5 KR 153/09).  

Die Kassenärztliche Vereinigung hatte dem Mann lediglich eine sogenannte Versichertenauskunft für das Geschäftsjahr vor der Antragstellung erteilt. Auskünfte über Behandlungsdaten in weiter zurückliegenden Jahren könne der Kläger nach den sozialrechtlichen Regelungen für die gesetzlichen Krankenkassen nicht verlangen. Die Essener Richter ließen diese Argumentation nicht gelten.

Der Anspruch des Klägers auch auf Auskünfte für länger zurückliegende Zeiträume folge aus der entsprechenden Regel des allgemeinen Sozialrechts. Der dort verankerte allgemeine Auskunftsanspruch ergebe sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Um dieses Grundrecht einzuschränken, hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft, die aber fehle. 

Einen unbeschränkten Auskunftsanspruch habe der Kläger aber nicht, urteilte das Gericht. Vielmehr seien seine privaten Interessen abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die Auskunft für die betroffene Behörde mit sich bringe.

Im entschiedenen Fall heißt das, dass der Kläger Auskunft nur für ein weiteres Jahr rückwirkend verlangen kann, soweit seine Sozialdaten von der Kassenärztlichen Vereinigung gespeichert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Essener Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat. © afp/aerzteblatt.de

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

  • Drucken
  • Kommentieren
  • Teilen
  • Versenden
  •  
    Merken

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste