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Schleswig-Holstein: KV will bei ambulanter Versorgung von Kliniken mitreden

Dienstag, 6. Juli 2010

Bad Segeberg – Mit Unverständnis hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) auf Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder reagiert. „Die Anträge aus Schleswig-Holstein hätten die Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte verbessert und die Freiberuflichkeit gestärkt", kommentierte KVSH-Vorstandsvorsitzende Ingeborg Kreuz. Nun schiebe die GMK entsprechende Entscheidungen aber auf die lange Bank.

Schleswig-Holstein hatte gewarnt, diese Art der Verzahnung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor gehe zulasten niedergelassener Ärzte. Deshalb müsse die KV in die Genehmigungsverfahren zur ambulanten Versorgung von Kliniken einbezogen werden. Die GMK hat nun die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) damit beauftragt, auf Basis der schleswig-holsteinischen Vorschläge eine entsprechende Lösung zu erarbeiten.

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Vor diesem Hintergrund forderte die KVSH das Land auf, vorhandene Spielräume auf regionaler Ebene umgehend zu nutzen. Es sei auch ohne Beschluss möglich, die KVSH bei der Genehmigung ambulanter Spezialbehandlungen im Krankenhaus unmittelbar einzubeziehen. „Wir erwarten, dass der Minister die hierfür erforderliche Gesetzesänderung auf den Weg bringt", betonte Kreuz. „Dies wäre ein konkreter Beitrag, um die Grenzen zwischen Stationär und Ambulant zu überwinden.“

Bei der Verlagerung von ambulanten Spezialbehandlungen ans Krankenhaus werden die Belange der niedergelassenen Ärzte laut KVSH heute nur unzureichend berücksichtigt. In Einzelfällen habe die Verlagerung ans Krankenhaus bestehende Strukturen zerstört und Praxen in ihrer Existenz bedroht, so die KV. © hil/aerzteblatt.de

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