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Bundesgerichtshof verhandelt über Präimplantationsdiagnostik

Montag, 5. Juli 2010

Leipzig – Der Bundes­gerichtshof in Leipzig verhandelt am Dienstag darüber, ob die genetische Untersuchung und Aussonderung schadhafter Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung strafbar sind.

Dem Urteil wird eine wegweisende Bedeutung bei der Frage zugemessen, ob die sogenannte Präimplanta­tions­diagnostik (PID) eine strafbare Selektion menschlichen Lebens ist. Ob die Richter ihre Entscheidung noch am ersten Verhandlungstag treffen, ist offen.

Im Mai 2009 hatte das Landgericht Berlin einen 47 Jahre alten Berliner Gynäkologen vom Vorwurf der Verletzung des Embryonenschutzgesetzes freigesprochen; die Berliner Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision ein. Der Angeklagte, der als Frauenarzt eine „Kinderwunschpraxis“ in Berlin betreibt, hatte von Dezember 2005 bis Mai 2006 drei Patientinnen mit einer Veranlagung zu schweren Erbkrankheiten behandelt.

Er untersuchte außerhalb des Körpers befruchtete Eizellen, von denen ein Teil schwere genetische Defekte aufwies. Die Patientinnen entschieden sich nach Aufklärung dafür, nur die intakten Eizellen übertragen zu lassen. Die anderen Embryonen starben ab.

Der Frauenarzt zeigte sich daraufhin selbst bei der Staatsanwaltschaft Berlin an, um die rechtliche Lage in Deutschland klären zu lassen. Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1991 schreibt vor, dass Eizellen in Deutschland nur künstlich befruchtet werden dürfen, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Das Landgericht Berlin argumentierte, dass der Wortlaut des Gesetzes die PID aber nicht ausdrücklich verbiete.

Dem Angeklagten sei es eindeutig darum gegangen, eine Schwangerschaft herbeizuführen. Da die Frauen die schadhaften Embryonen aber nicht eingesetzt bekommen wollten, sei er an seinem Vorhaben gehindert worden, zumal das Gesetz den Transfer von Eizellen gegen den Willen der Frau verbiete. © kna/aerzteblatt.de
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adonis
am Mittwoch, 7. Juli 2010, 10:54

Lieschen aus Hinterdupfingen hätte ein ähnliches Urteil fällen können!!

Lustig ist, dass es eigentlich ein Binsenweisheit sein sollte. Aber schön, dass unsere obersten Richter diesmal nicht über ihre eigenen Beine gestolpert sind. Zumindest freut es mich für die zu erwartenden Kinder, deren Eltern und die behandelnden Ärzte. Viel sinnloses Leid wird so vermieden.
remplaçante
am Dienstag, 6. Juli 2010, 14:41

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen sind schizophren!

Denn in Deutschland sind in vitro- Fertilisation mit anschliessender Praenataldiagnositik und eventueller Konsequenz der Abrutio unter entsprechenden Bedingungen legal und damit straffrei, aber in -vitro Fertilisation plus PID strafbewehrt, obgleich man bei ersterem von einer fortgeschrittenen Schwangerschaft spricht und bei letzterem von einem nicht implantierten Embryo!
Das hat bislang auch im Ausland immer zu Kopfschütteln gefuehrt.

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