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Koalition will den Arbeitgeberbeitrag festschreiben

Donnerstag, 8. Juli 2010

Berlin – Die schwarz-gelbe Regierungs­koalition will die Einnahmenseite der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) nun doch stärker umbauen als zuletzt erwartet wurde.

„Wir haben einen echten Umbau des Systems eingeleitet“, sagte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler vor der Bundespressekonferenz. Die Koalitionsspitzen hatten sich am Dienstag auch auf Einsparungen verständigt. Über die Ergebnisse unterrichtete Rösler die Bundestagsfraktionen von FDP und CDU/CSU.  

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Künftige Kostensteigerungen in der GKV sollen allein von den Versicherten getragen werden. Der allgemeine Beitragssatz wird 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben. Davon tragen 8,2 Prozent die Arbeitnehmer und 7,3 Prozent die Arbeitgeber.

Neu ist, dass dieser Arbeitgeberbeitrag auf Dauer festgeschrieben werden soll, wie von der FDP seit langem gefordert. Rösler sieht darin eine Abkopplung der Gesundheitsausgaben von den Arbeitskosten. „Unvermeidbare Ausgabensteigerungen werden künftig durch Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert“.

Überraschend will die Koalition auf eine Obergrenze für die Zusatzbeiträge ganz verzichten, zugleich aber einen komplizierten Sozialausgleich aus Steuermitteln einführen. Bisher sind die Zusatzbeiträge bei einem Prozent des Bruttoeinkommens gedeckelt. Künftig kann jede Kasse individuell einen Zusatzbeitrag als festen Euro-Betrag erheben, wovon Rösler sich einen verstärkten Wettbewerb verspricht.

Das Bundesversicherungsamt soll jährlich für die GKV einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag errechnen, der zur Deckung der Ausgaben notwendig ist. Rösler erläuterte den Mechanismus an einem Beispiel: Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 11 Euro monatlich betrage und dieser Betrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Lohns oder Gehalts eines GKV-Mitglieds übersteige, werde der Beitrag sozial ausgeglichen. Auch GKV-Mitglieder, deren Kasse beispielsweise 15 Euro Zusatzbeitrag verlange, erhielten dann nur elf Euro.

Die Abwicklung sollen die Arbeitgeber übernehmen, die einen um den Sozialausgleich ermäßigten Arbeitnehmerbeitrag abführen sollen; für Versicherte im Ruhestand sind die Rentenversicherer zuständig. Rösler erwartet, dass die Beitragsausfälle für die Kassen 2011 durch den um zwei Milliarden Euro erhöhten Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds aufgefangen werden können. Bis 2014 werde der Ausgleichsbedarf weniger als eine Milliarde Euro betragen. 

Nach Röslers Darstellung hat sich die Koalition auf Einsparungen bei den Ausgaben der GKV von 3,5 Milliarden Euro 2011 und von 4 Milliarden Euro 2012 geeinigt. Darin sind die schon beschlossenen Maßnahmen bei Arzneimitteln einberechnet. Das Wachstum der Krankenhausausgaben soll auf die halbe Grundlohnsummensteigerung begrenzt werden. Mehrleistungen eines Krankenhauses über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus werden mit einem Abschlag von 30 Prozent vergütet.  

Im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung sollen circa 350 Millionen Euro eingespart werden – wie genau, ließ Rösler noch offen. Man werde sich „das Niveau angucken“, sagte Rösler. Im Bezug auf zu vereinbarende Honorarsteigerungen infolge einer erhöhten Morbidität ergänzte er, man werde nicht ohne weiteres alles akzeptieren können, was vereinbart werde.

Aus dem Ministerium hieß es ergänzend dazu, man wolle sich mit Blick auf das Einsparziel vor allem extrabudgetär bezahlte Leistungen ansehen. Dazu zählen eine Vielzahl von Leistungen, unter anderem Ausgaben für Impfungen oder Präventionsleistungen wie zum Beispiel das Hautkrebs-Screening, aber auch für ambulante Operationen.

Die Ausgaben in diesem Bereich würden im Vergleich zum Vorjahr in 2010 um rund acht Prozent steigen, hieß es zur Begründung. Gleichzeitig räumte das Ministerium ein, dass man Kürzungen angesichts zahlreicher als besonders förderungswürdig geltender Leistungen genau prüfen müsse.

Eine halbe bis eine Milliarde Euro pro Jahr sollen nach Röslers Angaben im ambulanten Bereich zusätzlich dadurch gespart werden, dass das Vergütungsniveau bei der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V begrenzt wird. Die Krankenkassen hätten angegeben, dass solche Verträge im Durchschnitt eine um 20 Euro höhere Honorierung bedeuteten als in der Regelversorgung, sagte Rösler.

Für Verträge, die bereits rechtsgültig abgeschlossen oder geschiedst seien, gelte Vertrauensschutz. Für alle anderen soll das Honorarniveau zukünftig niedriger ausfallen.  Nach den Angaben des Ministers verhandeln die Schiedsämter bundesweit noch circa 1.000 Verträge. Mit Hilfe welcher rechtlicher Vorgaben die Entscheidung zur Honorierung bei Hausarztverträgen umgesetzt werden könnte, ließ das Ministerium offen. Möglich seien Vorgaben für die Landesebene, hieß es lediglich.

Der Zuwachs der zahnärztlichen Honorare soll auf die halbe Grundlohnsummensteigerung begrenzt werden. Schließlich ist vorgesehen, die Preise für Impfstoffe auf das europäische Durchschnittsniveau zu senken. All diese Maßnahmen sollen in einem Gesetzentwurf enthalten sein, den das Bundesgesundheitsministerium bis zum September vorlegen soll. 

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier kritisierte die Pläne der schwarz-gelben Koalition als „grandiosen Wortbruch“. „Das große Wahlversprechen von Union und FDP im vergangenen Sommer war mehr Netto vom Brutto. Sie haben spätestens jetzt bewiesen, dass nach den Vorstellungen zur Gesundheitsreform sich dieses Versprechen ins Gegenteil verkehrt“, sagte Steinmeier am Dienstag in Berlin.

Zugleich warf er Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) „grandioses Scheitern“ vor. Dieser habe große Ankündigungen an den Beginn seiner Amtszeit gesetzt und stehe jetzt „vor einem gesundheitspolitischen Scherbenhaufen“. Die Koalition werde viel Mühe haben, um das über die Sommerpause zusammenzukehren, sagte Steinmeier. Grünen-Chefin Claudia Roth sprach im „Hamburger Abendblatt“ vom Mittwoch von einem „Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung des Gesundheitssystems“.

Linksparteichef Klaus Ernst warf der Regierung eine „Politik der sozialen Ungerechtigkeit“ vor. Einschließlich der Zusatzbeiträge treibe die Koalition den Beitragssatz für Arbeitnehmer nun „auf über 10 Prozent hoch“. Gesetzlich versicherte Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze sowie Privatversicherte seien dagegen „vollkommen außen vor“.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte erneut vor einer Gefährdung des Wirtschaftsaufschwungs. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und Sozialverbände wiederum kritisierten eine unverantwortliche Belastung für die Versicherten. 

Die gesetzlichen Kassen zeigten sich enttäuscht von den Gesundheitsplänen der schwarz-gelben Koalition. Die Bundesregierung bleibe mit ihren Einsparvorhaben deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, urteilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen am Dienstag nach der Vorstellung des Konzepts. „Insgesamt wäre mehr drin gewesen“, sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer.

Die Einnahmen der Ärzte und der Krankenhäuser seien so hoch wie noch nie. „Daher wäre zumindest in diesen Bereichen eine echte Nullrunde angemessen gewesen“, beklagte Pfeiffer. Allein bei den Krankenhäusern und Ärzten wären im kommenden Jahr Einsparungen in Höhe von jeweils zwei Milliarden Euro möglich gewesen. Durch engagiertere Einsparungen hätten auch die Zusatzbelastungen der Versicherten „merklich geringer“ ausfallen können. © Rie/Stü/ddp/afp/aerzteblatt.de

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