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| dpa |
Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten), Peter Liese kritisierte das BGH-Urteil. "Die Erfahrungen im europäischen Ausland widersprechen der These, dass man Präimplantationsdiagnostik auf wenige schwerwiegende Erkrankungen begrenzen kann", betonte Liese.
Bei der Diskussion muss man sich auch darüber klar sein, dass jeder Mensch das Risiko für vier bis fünf schwere Erbkrankheiten in sich trägt. Wenn nur noch diejenigen geboren werden sollen, die keine "schlechten" Gene haben, wird der Weg zur Geburt ein nicht überwindbarer Hindernislauf", so der Arzt und Europaabgeordnete.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), hatte im Vorfeld der Entscheidung vor einem „Dammbruch“ beim Lebensschutz gewarnt. „Dann gibt es kein Halten mehr“, sagte Hüppe am Dienstag im Deutschlandfunk: „Dann geht es nur noch um die Selektion, was ist lebenswert und was ist nicht lebenswert.“ Die Politik müsste reagieren, denn ein solches Ausnutzen einer Gesetzeslücke entspreche nicht dem Geist des Embryonenschutzgesetzes.
Den Befürchtungen Hüppes widersprach der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, Jan Steffen Krüssel. Er sehe bei der PID keine Gefahr der Selektion, da es hier auch nicht um „typische Kinderwunschpatienten“ gehe, sondern um Paare, die schon mehrere behinderte Kinder oder ähnliche leidvolle Erfahrungen hätten. Und hier könne man ihnen eine „Schwangerschaft auf Probe“ und die spätere Abtreibung ersparen, wenn schadhafte Embryonen gar nicht erst implantiert würden.
Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio hält dagegen die PID für gesellschaftlich gefährlich. Dann würden Menschen nicht in ihrem So-Sein angenommen, sondern erst, wenn sie geforderte Qualitäten erfüllten, sagte Maio „sueddeutsche.de“ am Dienstag. Mit der PID gerate die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde in Gefahr.
Ethik-Theorien, die das Leben nicht nach seiner Existenz, sondern nach seiner Qualität bewerten, hält Maio für gefährlich. Sie könnten dazu führen, „dass die Wertmaßstäbe der breiten Masse einer Minderheit übergestülpt werden“. Es sei aber eine Errungenschaft der Aufklärung, dass jeder Mensch gleich sei. Der Ethikprofessor kritisierte ein Denken, das im Grunde nur noch gesundes, leistungsfähiges Leben akzeptiere. Damit gerieten viele werdende Eltern in Zugzwang.
Sollte der Bundesgerichtshof eine Liberalisierung der PID einläuten, würden Eltern schon bald einen Anspruch auf den Test anmelden, sagte Maio. Der Wissenschaftler fürchtet eine schleichende Ausweitung der Tests: Gehe es zunächst nur um schwerwiegende Krankheiten, so würden schon bald auch ästhetische Gesichtspunkte bei der Entscheidung über die Einpflanzung der Embryos in den Mutterleib eine Rolle spielen.
Der Ethikprofessor sprach sich dafür aus, das von 1990 stammende Embryonenschutzgesetz zu präzisieren und die PID zu verbieten. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs wird eine wegweisende Bedeutung bei der Frage zugemessen, ob die PID eine strafbare Selektion menschlichen Lebens ist. Ob die Richter ihre Entscheidung noch am Dienstag, dem ersten Verhandlungstag, ist offen.
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