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BGH erlaubt Präimplantationsdiagnositik bei Risikogruppen

Dienstag, 6. Juli 2010

Leipzig – Bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden dürfen Ärzte künftig im Reagenzglas befruchtete Eizellen auf Genschäden untersuchen und nur die gesunden Zellen für eine künstliche Befruchtung auswählen. Embryonen mit Gendefekt dürfen straflos verworfen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. (AZ: 5 StR 386/09)
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Der 5. Senat des BGH in Leipzig erlaubte die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) allerdings nur bei den betroffenen Risikogruppen, weil durch diese Methode die Zahl der Abtreibungen schwerst behinderter Kinder vermindert wird. Ansonsten könnten sich Frauen für eine legale Abtreibung entscheiden, wenn während ihrer Schwangerschaft eine Behinderung des Embryos festgestellt wird.

Ein darüber hinaus gehender Einsatz der PID bleibt damit strafbar: Etwa die Auswahl von Embryonen, für die Geburt einer „Wunschtochter“ oder eines „Wunschsohnes“, sind mit dem Urteil „nicht der Weg geöffnet“, betonte das Gericht.

Im aktuellen Fall hatte sich ein Berliner Arzt selbst angezeigt, der die PID bei drei Risikopaaren mit Kinderwunsch angewandt hatte. Ein Paar hatte bereits eine schwerbehinderte Tochter, beim zweiten hatte ein Mann einen Gendefekt, der bei einem Kind zum Down-Syndrom hätte führen können und im dritten Fall hatte eine Frau wegen Erbgutveränderungen bereits Fehlgeburten erlitten.

Der Arzt fand dann unter acht künstlich befruchteten Eizellen vier defekte, die er aussonderte. Die anderen pflanzte er den Frauen jeweils ein. Eine von ihnen wurde schwanger und brachte später ein gesundes Kind zur Welt.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, begrüßte das Urteil.
Der BGH habe mit dem Urteil sowohl Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern wie auch für die verantwortlichen Mediziner geschaffen und zugleich verhindert, die PID als Methode zur Erzeugung von sogenannten Designer-Babies anzuwenden, kommentierte Hoppe die Entscheidung des Gerichts.

Zudem sei nun die unlogische Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik aufgehoben. Der Gesetzgeber sei nun aufgefordert, dass Embryonenschutzgesetz entsprechend nachzubessern, sagte der BÄK-Präsident in Berlin.

Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten), Peter Liese kritisierte das BGH-Urteil. "Die Erfahrungen im europäischen Ausland widersprechen der These, dass man Präimplantationsdiagnostik auf wenige schwerwiegende Erkrankungen begrenzen kann", betonte Liese. 

Bei der Diskussion muss man sich auch darüber klar sein, dass jeder Mensch das Risiko für vier bis fünf schwere Erbkrankheiten in sich trägt. Wenn nur noch diejenigen geboren werden sollen, die keine "schlechten" Gene haben, wird der Weg zur Geburt ein nicht überwindbarer Hindernislauf", so der Arzt und Europaabgeordnete.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU),  hatte im Vorfeld der Entscheidung vor einem „Dammbruch“ beim Lebensschutz gewarnt. „Dann gibt es kein Halten mehr“, sagte Hüppe am Dienstag im Deutschlandfunk: „Dann geht es nur noch um die Selektion, was ist lebenswert und was ist nicht lebenswert.“ Die Politik müsste reagieren, denn ein solches Ausnutzen einer Gesetzeslücke entspreche nicht dem Geist des Embryonenschutzgesetzes.

Den Befürchtungen Hüppes widersprach der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, Jan Steffen Krüssel. Er sehe bei der PID keine Gefahr der Selektion, da es hier auch nicht um „typische Kinderwunschpatienten“ gehe, sondern um Paare, die schon mehrere behinderte Kinder oder ähnliche leidvolle Erfahrungen hätten. Und hier könne man ihnen eine „Schwangerschaft auf Probe“ und die spätere Abtreibung ersparen, wenn schadhafte Embryonen gar nicht erst implantiert würden.

Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio hält dagegen die PID für gesellschaftlich gefährlich. Dann würden Menschen nicht in ihrem So-Sein angenommen, sondern erst, wenn sie geforderte Qualitäten erfüllten, sagte Maio „sueddeutsche.de“ am Dienstag. Mit der PID gerate die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde in Gefahr.

Ethik-Theorien, die das Leben nicht nach seiner Existenz, sondern nach seiner Qualität bewerten, hält Maio für gefährlich. Sie könnten dazu führen, „dass die Wertmaßstäbe der breiten Masse einer Minderheit übergestülpt werden“. Es sei aber eine Errungenschaft der Aufklärung, dass jeder Mensch gleich sei. Der Ethikprofessor kritisierte ein Denken, das im Grunde nur noch gesundes, leistungsfähiges Leben akzeptiere. Damit gerieten viele werdende Eltern in Zugzwang.

Sollte der Bundesgerichtshof eine Liberalisierung der PID einläuten, würden Eltern schon bald einen Anspruch auf den Test anmelden, sagte Maio. Der Wissenschaftler fürchtet eine schleichende Ausweitung der Tests: Gehe es zunächst nur um schwerwiegende Krankheiten, so würden schon bald auch ästhetische Gesichtspunkte bei der Entscheidung über die Einpflanzung der Embryos in den Mutterleib eine Rolle spielen.

Der Ethikprofessor sprach sich dafür aus, das von 1990 stammende Embryonenschutzgesetz zu präzisieren und die PID zu verbieten. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs wird eine wegweisende Bedeutung bei der Frage zugemessen, ob die PID eine strafbare Selektion menschlichen Lebens ist. Ob die Richter ihre Entscheidung noch am Dienstag, dem ersten Verhandlungstag, ist offen. © kna/afp/aerzteblatt.de

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