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Tankstellen verlängern Selbstverpflichtung zu Jugendschutz

Dienstag, 6. Juli 2010

Berlin – Die Tankstellenverbände wollen ihre Bemühungen im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen fortsetzen. Dafür werde der 2009 vereinbarte „Aktionsplan Jugendschutz“ bis Ende 2011 verlängert, teilte die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans (FDP) am Dienstag in Berlin mit.

Dyckmans stellte außerdem eine erste Bilanz nach einem Jahr Aktionsplan vor. Demnach wurden rund 30.000 Mitarbeiter geschult, zahlreiche Hinweisschilder aufgestellt und Kassen mit Warnsystemen ausgestattet. Das alles sei „ein großer Erfolg“, sagte Dyckmans. Dem Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Raphael Gaßmann, ist das indes zu wenig.

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In dem Aktionsplan hatten sich die Verbände im März vergangenen Jahres verpflichtet, an den bundesweit rund 15.000 Tankstellen das Jugendschutzgesetz konsequent durchzusetzen und Kindern und Jugendlichen keinen Alkohol mehr zu verkaufen. Dazu sollten Mitarbeiter geschult, Ausweiskontrollen verstärkt und Warnhinweise in Kassensysteme eingebaut werden.

An den Schulungen nahmen laut dem Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschlands, Karl-Friedrich Lihra, bislang 30.000 der insgesamt rund 100.000 Tankstellenmitarbeiter teil. Bis Ende 2011 sollen es 50.000 sein.

Zudem wurden rund 30 Prozent der Kassen umgerüstet und weisen nun darauf hin, dass der Ausweis kontrolliert werden soll und ab welchem Geburtsdatum der Kunde zum Kauf berechtigt ist. Diese Zahl soll bis Ende 2011 auf 40 Prozent steigen.

Darüber hinaus wurden an 60 Prozent der Tankstellen Schilder angebracht, die anzeigen, dass Ausweiskontrollen gemacht werden. Bis Ende 2011 sollen es 80 Prozent sein. Inwiefern der Aktionsplan einen Effekt auf den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen hat, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Dyckmans erwartet aber nach eigenen Angaben, dass das Vorhaben auf längere Sicht dazu führt, dass junge Leute weniger Alkohol trinken.

Ob wirklich Ausweiskontrollen stattfinden, sollen die Tankstellen laut Dyckmans intern überprüfen. Dabei könne man auch über Testkäufe nachdenken. Diese sollten dann allerdings nicht von unter 18-Jährigen, sondern von jung aussehenden Erwachsenen durchgeführt werden, sagte Dyckmans.

Genau solche Testkäufe fordert auch DHS-Geschäftsführer Gaßmann. Er kann nicht nachvollziehen, dass der Aktionsplan von den Beteiligten als Erfolg bezeichnet wird, denn seiner Ansicht nach ist eine Wirkung derzeit nicht wirklich messbar.

„Nur wenn die Tankstellen sich Ziele setzen würden, wie beispielsweise, dass es bei Testkäufen nur zehn Prozent Verstöße geben soll, könnte von Erfolg oder Misserfolg gesprochen werden“, sagte Gaßmann. Nur immer mehr Schilder aufzuhängen und Kassen piepsen zu lassen, sei nicht genug. Wenn mit dem Aktionsplan verhindert werden solle, dass es zu gesetzlichen Regelungen wie Verkaufsverboten kommt, „müssen die Verantwortlichen die Sache ernsthaft angehen“. © ddp/aerzteblatt.de

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adonis
am Donnerstag, 8. Juli 2010, 13:16

Drakonische Strafen wären beim Verstoss angebracht.

Wer Alkohol an Jugendliche verkauft oder ihnen zugänglich macht, sollte nicht unter einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Es fehlt hier leider eine ordentliche Statistik, ich frage mich aber, wieviele Jugendliche im Jahr unter dem nicht erlaubten Alkoholkonsum zu Tode kommen. Das ist nicht akzeptabel und kein Kavaliersdelikt!!!
Kontrabass
am Donnerstag, 8. Juli 2010, 10:51

Recht hat er

DHS-Geschäftsführer Gassmann sieht völlig richtig. Ohne realistische Ziele und entsprechende Kontrollen kann nicht von Erfolg gesprochen werden. Die Massnahmen müssen alle Tankstellen erfassen und auch dann hängt es noch vom guten Willen der Akteure ab, wie wichtig ihnen der Jugendschutz ist.

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