Berlin – Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert die Politik über die Konsequenzen für die Gesetzgebung. Heftige Kritik kam erneut aus den Reihen der katholischen Kirche.
Die Kirchenbeauftragte der Unionsfraktion, Maria Flachsbarth (CDU), reagierte mit „großem Bedauern und Sorge“ auf die Gerichtsentscheidung. „Selbst wenn die Präimplantationsdiagnostik nur eingesetzt wird, wenn die Eltern bereits Träger schwerer Erbkrankheiten sind, setzt das voraus, dass nicht mehr für jeden Embryo der volle Schutzumfang des Grundgesetzes gilt“, erklärte sie am Mittwoch in Berlin.
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach (CDU), forderte eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes, um den Schutz werdenden Lebens sicher zu stellen.
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach, forderte dagegen die Zulassung der PID und kündigte eine entsprechende Initiative ihrer Fraktion an.
Der vor dem Bundesgerichtshof entschiedene Fall zeige, dass „der Wesensgehalt der PID eben nicht die Selektion ist, sondern die Hilfe zu einem gesunden Kind“, so die gesundheitspolitische Sprecherin.
Die CDU kündigte ein Expertentreffen über Konsequenzen aus dem Urteil an. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe (CDU) sagte am Mittwoch im die Entscheidung des Gerichts, werfe „eine Reihe schwerwiegender Fragen im Hinblick auf die gleiche Würde jeden menschlichen Lebens und den Schutz dieses Lebens von Anfang an auf“, so der Generalsekretär. Deshalb wolle er unter anderem Vertreter der Medizin, der Rechtswissenschaften, der Kirchen und aus dem Bereich der Organisationen von Menschen mit einer Behinderung zu einer Expertenrunde einladen.
Bei der Diskussion über das Urteil gehe es darum, „politische Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsmöglichkeiten“ auszuloten. „Wir nehmen die Not von Menschen mit einer schweren, vererbbaren Erkrankung, die sich sehnlichst gesunde Kinder wünschen, sehr ernst“, sagte Gröhe. Gleichzeitig müsse aber „jeder Gefahr der Zulässigkeit einer Selektion menschlichen Lebens entschieden entgegengetreten werden“.
Das Mitglied des Deutschen Ethikrates, Ulrike Riedel (Bündnisgrüne), forderte die Bundesregierung auf, „endlich ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ zu erlassen. „Die grundgesetzlichen Grundlagen dafür wurden bereits 1994 geschaffen, aber seither hat sich noch nichts getan“, sagte sie der „Berliner Zeitung“.
Dabei sollte die PID entweder explizit verboten, oder auf bestimmte Fälle begrenzt werden. Auch sollten die Indikationen für eine künstliche Befruchtung geregelt werden, aber auch die verwandtschaftlichen Folgen einer Samenspende, sagte Riedel. „Das Verbot der Eizellspende und der Leihmutterschaft werden Themen sein.“ Und vor allem sei die Aufsicht und Kontrolle über die Anwendung der Fortpflanzungsmedizin zu regeln. „Wir bräuchten eine staatliche Kontrollbehörde“, forderte sie.
Als „schwarzen Tag in der Geschichte der deutschen Rechtsprechung“ beurteilten die beiden Vertreter der katholischen Kirche im Deutschen Ethikrat, der Augsburger Weihbischof Anton Losinger und der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff, das Urteil. Der BGH habe das vom Parlament beschlossene Gesetz durch Richterrecht verändert, erklärten die beiden Theologen in Freiburg.
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Der Bundesgerichtshof in Leipzig hatte am Dienstag entschieden, dass die genetische Untersuchung und Aussonderung geschädigter Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
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