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Union debattiert über Präimplantationsdiagnostik

Montag, 12. Juli 2010

Berlin – In der Union geht die Debatte über Gentests an Embryonen weiter. Während sich der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) am Wochenende für ein schnelles Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aussprach, warnte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vor einem solchen Schritt. 

„Wir brauchen rasch eine Gesetzesänderung, um klarzustellen, dass die PID nicht zur Selektion führt“, sagte Söder dem „Spiegel“. Er habe Verständnis für betroffene Eltern, doch sei es nicht akzeptabel, dass durch PID Embryonen zerstört würden. Das Verfahren beinhalte zwangsläufig, dass menschliche Embryonen nach genetischen Kriterien ausgewählt würden, kritisierte Söder. „Das geht an den Kern unseres christlichen Weltbilds. Deshalb gibt es keine Kompromisse.“ 

Auch die Staatsministerin im Kanzleramt, Maria Böhmer (CDU), forderte im „Spiegel“ ein schnelles PID-Verbot: „Es darf keine Selektion zwischen behinderten und nicht-behinderten Leben geben“, meinte sie. Eine Grenzziehung, wo die Auswahl von Merkmalen aufhöre, sei nicht möglich, sobald die PID einmal praktiziert werden dürfe. 

Schröder forderte dagegen in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) eine öffentliche Debatte über die PID, in der „auch Widersprüche offen angesprochen werden“. Für sie wäre es beispielsweise ein Widerspruch, einem Paar die PID zu verbieten, Spätabtreibungen aber bis zum neunten Monat unter bestimmten Umständen zuzulassen. 

Auch Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) äußerte sich zurückhaltend. Es sei zu früh, über eine mögliche Gesetzesänderung zu reden. Schavan will aber laut „Spiegel“ den Deutschen Ethikrat damit beauftragen, das Urteil zu bewerten und Konsequenzen für den Gesetzgeber darzulegen. Nach dem Willen von Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) soll Anfang September bei einer Klausur über ein PID-Verbot beraten werden. 

Für eine Anwendung der PID sprach sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aus. „Wir können doch nicht vorschreiben, dass Embryonen ohne Untersuchung mit schweren Schäden eingepflanzt werden, die dann später zu einem erlaubten Schwangerschaftsabbruch berechtigen“, sagte sie der FAS. Die Gefahr, dass damit Menschen mit Behinderung unter gesellschaftlichen Druck gerieten, sehe sie nicht.

„Ich nehme zwar die Befürchtungen ernst, die etwa von Behindertenverbänden in diesem Zusammenhang geäußert werden. Aber ich bin mir sicher: Die Entwicklung, die da manche befürchten, wird es nicht gehen und ist durch das Urteil nicht indiziert“, sagte die FDP-Politikerin.
Am Dienstag hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die PID nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt und damit straffrei bleibt. © kna/aerzteblatt.de

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