Drei-Jahres-Frist für den Wechsel in die PKV soll wegfallen
Donnerstag, 15. Juli 2010
Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte sollen künftig wieder sofort in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Jahresentgeltgrenze überschreitet. Das geht aus einem Argumentationspapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu den vergangene Woche vorgestellten Eckpunkten zur Gesundheitsreform hervor.
Diese Passage war in den Eckpunkten noch nicht enthalten. Seit der letzten Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 dürfen Arbeitnehmer erst dann in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen drei Jahre in Folge eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt.
In dem Papier kündigt das BMG zudem an, dass bei den Wahltarifen die Abgrenzung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV „klarer ausgestaltet“ und „die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen erweitert werden“.
Ebenfalls nicht in den Eckpunkten enthalten war die Ankündigung, dass „über die Vergütung ärztlicher Leistungen, die ohne jegliche Mengenbegrenzung zum festen Preis vergütet werden (extrabudgetär), noch einmal verhandelt werden“ soll.
Darüber hinaus nennt das BMG weitere, für diese Legislaturperiode geplante Reformen. So will die Regierung die „Möglichkeiten zur Kostenerstattung“ ausweiten. Sie will die Selbstverwaltungsorgane reformieren und das Wettbewerbs- und Kartellrecht konsequent anwenden, damit Krankenkassen und Leistungserbringer Verträge auf gleicher Augenhöhe schließen können.
Mit einer Korrektur der Honorarreform soll darüber hinaus „ein einfaches und verständliches Vergütungssystem für die ärztliche Versorgung erreicht werden, das die Leistungen adäquat abbildet und regionale Besonderheiten berücksichtigt“. Um die flächendeckende Versorgung im ambulanten Bereich zu sichern, soll die Bedarfsplanung weiterentwickelt und „Anreize bei Vergütung und Ausbildung“ gesetzt werden.
Das BMG stellt noch einmal klar, dass eine „bessere, an medizinischen Innovationen ausgerichtete Gesundheitsversorgung auch steigende Gesundheitsausgaben“ bedeute.
Oppositionsparteien und Sozialverbände warnten davor, dass die Arbeitnehmer allein künftige Ausgabensteigerungen über nicht gedeckelte Zusatzbeiträge aufbringen müssten. „Mit der Ausweitung der Zusatzbeiträge sollen die Kostenrisiken im Gesundheitssystem in Zukunft allein auf die Patienten und Versicherten abgewälzt werden. Insbesondere Geringverdiener und Rentner geraten dabei unter die Räder, denn sie sind die großen Verlierer, wenn die Zusatzbeiträge künftig ungebremst steigen“, kritisierte der Sozialverband Deutschland.
Nach Meinung des BMG werden die Zusatzbeiträge hingegen zunächst gering ausfallen, da mit den vereinbarten Maßnahmen auf der Ausgabenseite und mit einem Beitragssatz von 15,5 Prozent eine stabile Finanzierungsbasis für 2011 gegeben sei.
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