Berlin/Saarbrücken – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich gegen die Forderung gewandt, homöopathische Behandlungen nicht mehr von den Kassen erstatten zu lassen. „Die Wirkung von homöopathischen Mitteln ist zwar nicht naturwissenschaftlich belegbar, trotzdem ist die Homöopathie ein wichtiger Zweig in der Ausbildung von Ärzten geworden“, sagte Hoppe in der Mittwochsausgabe des Tagesspiegel.
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Zuvor hatte Karl Lauterbach (SPD) verlangt, dass Homöopathie nicht länger Kassenleistung bleiben dürfe, da es keinen klaren Nutzennachweis gebe. Patienten sollten die Naturheilverfahren aus eigener Tasche bezahlen, so der Gesundheitspolitiker. Der BÄK-Präsident setzt dagegen auf die Kombination von Naturheilkunde und Schulmedizin.
Besonders in der Behandlung von Befindlichkeitsstörungen wie Reiseübelkeit oder Wetterfühligkeit könnten mit Homöopathie laut Hoppe Erfolge erzielt werden. Auch in der Vorsorge sei die 200 Jahre alte Homöopathie ein wichtiger Helfer. Solche besonderen Behandlungsformen seien Bestandteil des Gesamtspektrums der Medizin, so Hoppe.
Unterdessen hat die SPD-Bundestagsfraktion klargestellt, dass sie an Homöopathie als Wahlleistung der gesetzlichen Krankenkassen festhalten wolle. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet, habe Fraktionsvize Elke Ferner in einem Schreiben an ihre Fraktionskollegen Karl Lauterbach wegen dessen Vorstoß in die Schranken gewiesen.
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Ein solcher Umgang mit der Hömöopathie zeugt von der normativen Kraft des Faktischen, aber nicht vom vielbeschworenen Stellenwert evidenzbasierter Medizin in der Versorgungspraxis.
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