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DKG für Neuordnung der ambulanten Versorgung

Donnerstag, 22. Juli 2010

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ein Konzept zur Neuordnung der ambulanten Versorgung vorgelegt. „Nur durch ein neues Miteinander von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten können wir in den schwierigen Zeiten des Ärztemangels die ambulante Versorgung der Patienten flächendeckend sicherstellen“, erläuterte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

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Der Patient müsse wieder im Mittelpunkt stehen, hob Baum hervor. Gerade weil die ambulante Versorgung mancherorts zusammenzubrechen drohe, müssten die Kliniken sich umfassend für die ambulante Leistungserbringung öffnen dürfen. Die DKG schlägt deshalb unter anderem vor, die ambulante ärztliche Versorgung ist in zwei Bereiche zu gliedern: In die haus- und fachärztliche Grundversorgung einerseits und die spezialärztliche Versorgung einschließlich ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen andererseits.

Für die ambulante haus- und fachärztliche Grundversorgung muss der DKG zufolge die Bedarfsplanung reformiert und mit flexiblen Zulassungsmöglichkeiten ausgestattet werden. Die ambulante spezialärztliche Versorgung sollten Krankenhäuser und besonders qualifizierte Vertragsärzten erbringen. Die DKG spricht sich zudem für erweiterte Kooperationsmöglichkeiten mit niedergelassenen Praxen aus und fordert eine Ausweitung der Nebentätigkeitsmöglichkeiten von niedergelassenen Ärzten in Kliniken.

„Wenn die ambulante Bedarfsplanung erneuert und die Vergütungsrestriktionen aufgehoben werden, dann schaffen wir einen deregulierten ambulanten Versorgungsbereich, der sich ganz für die Patienten geöffnet hat und mit dem sich die ambulante Hochleistungsmedizin weiterentwickeln kann“, erklärte Baum. © hil/aerzteblatt.de

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