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Hausarztvertrag in Schleswig-Holstein verstößt gegen Datenschutz

Montag, 26. Juli 2010

Kiel – Verstöße gegen den Datenschutz hat die Rechtsaufsicht für Krankenkassen im Kieler Sozialministerium der AOK und dem Hausärzteverband vorgeworfen. „Das Recht auf Datenschutz muss gerade in einem sensiblen Bereich wie dem Gesundheitssystem gewährleistet sein. Das muss auch für Hausarztverträge gelten“, sagte Landesgesundheitsminister Heiner Garg (FDP).

Unabhängig vom Datenschutz sieht Garg aber auch einen „grundsätzlichen Handlungsbedarf“ bei den Hausarztverträgen: „Es kann doch nicht sein, dass Krankenkassen dazu gezwungen werden, Hausarztverträge abzuschließen, deren Kostenniveau über dem Niveau der Kollektivverträge liegt“, betonte er.

Dies sei nicht im Interesse der Beitragszahler, und auch nicht im Interesse der Ärzte insgesamt. „Wir fordern deutliche Korrekturen und werden die Bundesregierung bei Veränderungen unterstützen“, betonte er. © hil/aerzteblatt.de

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micha.hoff
am Dienstag, 27. Juli 2010, 09:48

Mehr Information, bitte!

Sehr geehrte Redaktion,

bei dem Artikel handelt es sich um die 1:1 - Weitergabe einer Pressemitteilung des Ministeriums, nachzulesen auf dessen Internetseite.
Den Leser, vor allem Vertragspartner, interessiert sicherlich Details, z.B. welche Datenschutzbestimmungen werden verletzt? Wie kann ihnen abgeholfen werden?
Es würde mich und sicherlich weitere Leser freuen, wenn Sie dies noch nachholen.
Mit freundlichen Grüßen


Hier die Recherche:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42134

viele Grüße Redaktion DÄ

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