Schwabstedt – Der Hausärzteverband Schleswig-Holstein (HÄV SH) hat angekündigt, eine Unterlassungsverfügung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) nicht hinzunehmen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
„Grund dieser Anordnung ist, dass die Hausärzte faktisch keine ausreichende Möglichkeit der Kontrolle über die Weitergabe von Patientendaten durch ihr Praxissystem mehr hätten“, so das ULD. Die Ärzte würden per Vertrag gezwungen, auf ihren Praxissystemen Software gemäß den Vorgaben des HÄV SH zu installieren.
aerzteblatt.de |
Unterdessen kündigte der HÄV SH Widerspruch gegen die Entscheidung an. „Was hier moniert wird, ist in anderen Bundesländern längst gängige Praxis“, erklärte Thomas Maurer, Vorsitzender des Verbandes, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Was in Bayern Recht sei, könne in Schleswig-Holstein nicht Unrecht sein.
Maurer hofft auf eine gütliche Einigung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, betonte aber auch, dass der HÄV SH zu einer Auseinandersetzung vor Gericht bereit sei. „Wir brauchen endlich eine bundeseinheitliche Lösung“, forderte der Verbandschef.
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