Bundesregierung will Ende März 2011 Eckpunkte für ein Pflegeberufsgesetz vorlegen
Dienstag, 27. Juli 2010
Berlin – Die im März 2010 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ will Ende März 2011 Eckpunkte für ein neues Pflegeberufsgesetz vorlegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor (Drucksachen-Nummer 17/2301). Das Gesetz soll „eine grundlegende Modernisierung der Pflegeberufe und eine Zusammenführung der Ausbildungen“ enthalten, so wie es der Koalitionsvertrag vorsehe.
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In den vergangenen Jahren seien vielfältige Modelle auf Bundes- und Länderebene umgesetzt worden, in denen eine gemeinsame Ausbildung von Gesundheits- und Pflegeberufen erprobt worden sei, erklärte die Bundesregierung.
Beispielsweise habe das Bundesfamilienministerium das Modellvorhaben „Pflegeausbildung in Bewegung“ mit acht Einzelprojekten durchgeführt und wissenschaftlich auswerten lassen. „Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die anstehenden politischen Entscheidungsprozesse“, heißt es in dem Antwort. Zudem hätten die durchgeführten Modellversuche verdeutlicht, dass eine Zusammenführung der Pflegeberufe angezeigt ist.
Die Pflege sei ein personalintensiver Dienstleistungssektor, der angesichts der demografischen Entwicklung stark an Bedeutung zunehme, so die Bundesregierung. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten sei von einem deutlich steigenden Bedarf an Pflegefachkräften auszugehen. Von einem akuten Fachkräftemangel könne derzeit jedoch nicht gesprochen werden.
Die Bundesregierung erklärte, es sei ihr ein Anliegen, mehr Männer für die Pflegeberufe zu gewinnen. Im Jahr 2008 lag der Männeranteil bei den 794.000 Gesundheits- und Krankenpflegern in Deutschland bei 14 Prozent, bei den 363.000 Altenpflegern bei 13 Prozent.
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