Bremen – Der Hausarztvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB), auch „Bremer Hausarztmodell“ genannt, kann weiterlaufen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. „Wir müssen das Honorar aus diesem Vertrag für 2010 nun nicht mehr von den teilnehmenden Hausärzten zurückfordern“, erklärte Günter Scherer, stellvertretender KVHB-Vorsitzender.
Anzeige
Mit seiner Entscheidung hat das LSG eine Beschwerde des Hausärzteverbandes Bremen gegen das Urteil des Bundeskartellamts zur Fortführung des Bremer Hausarztmodells zurückgewiesen.
Anfang des Jahres hatte der Hausärzteverband Bremen das Bundeskartellamt eingeschaltet und die Fortführung des Bremer Hausarztmodells über das Jahr 2009 hinaus beanstandet. Zuvor hatten die AOK Bremen/Bremerhaven, die hkk und der IKK Landesverband den Vertrag gekündigt, die Kündigung allerdings wieder zurückgezogen.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.