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Politik

Keine volle Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Freitag, 30. Juli 2010

Saarbrücken – Bei einer künstlichen Befruchtung müssen Paare auch künftig die Hälfte der Kosten tragen. Die Bundesregierung habe dem Bundesrat eine Abfuhr erteilt, die volle Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen wieder einzuführen, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ vom Freitag.

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Die Wiedereinführung der vollen Kostenübernahme sei derzeit nicht geplant, so das Blatt unter Berufung auf die Regierungsmitteilung. Der saarländische Gesundheitsminister Georg Weisweiler (FDP) sagte der Zeitung, er plane für die Kostenübernahme einen erneuten Vorstoß im kommenden Jahr. Das sächsische Gesundheitsministerium kündigte an, man werde in allen zuständigen Ministerkonferenzen weiter werben. 

Bereits 2008 hatte die Länderkammer auf Initiative des Saarlands, Sachsens und Thüringens von der Regierung gefordert, die seit 2004 geltenden Regeln zur künstlichen Befruchtung zurückzunehmen. Demnach übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für maximal drei Versuche. Außerdem haben nur Frauen im Alter zwischen 25 und 40 Jahren sowie Männer zwischen 25 und 50 Jahren Anspruch auf die anteiligen Leistungen. © kna/aerzteblatt.de

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