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Mindestlohn in der Pflege ab Sonntag

Freitag, 30. Juli 2010

Berlin – Für die 520.000 Beschäftigten der Pflegebranche gilt ab dem 1. August ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit werde die Qualität in einer Zukunftsbranche gesichert, erklärte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Freitag in Berlin.

Der Mindestlohn beträgt im Westen einschließlich Berlin 8,50 Euro und im Osten 7,50 Euro pro Stunde. Ab 2012 sollen die Mindestlöhne dann schrittweise ansteigen. Bis Mitte 2013 erhöhen sie sich auf neun beziehungsweise acht Euro. Die Mindestlohnverordnung läuft bis Ende 2014.

„Der Pflegebedarf wächst und hochwertige, qualifizierte Pflege braucht motiviertes Fachpersonal“, erklärte von der Leyen. „Das geht nicht ohne angemessene Entlohnung – insbesondere mit Blick auf die volle Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ab dem 1. Mai 2011.“ Der Mindestlohn komme daher zur rechten Zeit.

In der Pflegebranche arbeiten insgesamt rund 810.000 Menschen. Der Mindestlohn gilt allerdings nur für die Pflegekräfte in der so genannten Grundpflege. Dazu zählt Hilfe beim Waschen, Füttern oder Anziehen von Pflegebedürftigen. Außerdem sind Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende, Praktikanten sowie Betreuer für Demenzkranke vom Mindestlohn ausgenommen.

Nicht unter die Mindestlohnverordnung fallen damit auch Pflegekräfte, die direkt von einem Privathaushalt engagiert werden.

Im Vergleich zu anderen Branchen liegt der Pflege-Mindestlohn im unteren Bereich. So gilt für Dachdecker derzeit ein bundesweiter Mindestlohn von 10,60 Euro und für Gebäudereiniger eine Lohnuntergrenze von bis zu 11,13 Euro im Westen und bis zu 8,66 Euro im Osten. © afp/aerzteblatt.de

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