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| dpa |
Dem „Spiegel“ zufolge erhöhten die Konzerne Mitte Juli kurzfristig ihre Preise, nur um sie zwei Wochen später wieder abzusenken. Diese jüngsten Preissenkungen könnten sie sich laut Paragraf 130a Sozialgesetzbuch V nun auf den erhöhten Zwangsrabatt anrechnen lassen. In den Datenbanken der Apotheker seien bei hunderten Medikamenten Preissprünge zu beobachten, berichtete der „Spiegel“.
Das Bundesgesundheitsministerium drohte den Pharmaherstellern mit Konsequenzen, sollten diese die Regelungen zum Preisabschlag unterlaufen. Die Bestimmungen zum Preisabschlag und Preismoratorium würden zum 1. Januar 2011 präzisiert, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), am Samstag in Berlin. Zudem werde geprüft, wie durch höhere Abschläge ein möglicherweise entstandener finanzieller Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung ausgeglichen werden könne.
Auffällige Preisschwankungen gab es dem Bericht zufolge etwa beim Krebspräparat Erbitux, das der Pharmakonzern Merck Serono herstellt. Aber auch bei Produkten von Hexal, Sandoz Pharmaceuticals oder Fresenius Kabi seien die Bewegungen auffällig.
„Wir nutzen für einige wenige Produkte die uns gebotenen rechtlichen Möglichkeiten der Preisgestaltung, um die Ertragseinbußen durch den heraufgesetzten Zwangsrabatt etwas abzumildern“, bestätigte ein Merck-Sprecher nach Angaben des „Spiegels“.
Die Erhöhung des Herstellerzwangsrabatts sei aus Sicht von Merck Serono unverhältnismäßig hoch und stelle in seiner Dauer von mehr als drei Jahren auch eine wirtschaftliche Belastung dar.
aerzteblatt.de |
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