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Verbraucherschützer für Patientenquittung

Montag, 2. August 2010

Düsseldorf – Kassenpatienten sollten nach Ansicht des Chefs des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, nach einem Arztbesuch eine Quittung bekommen. „Dann haben die Versicherten einen Überblick, was die Untersuchungen, Anwendungen und Verschreibungen, die der Arzt vorgenommen hat, kosten“, sagte Billen der „Rheinischen Post“ vom Samstag.

Von einer solchen Quittung verspricht sich Deutschlands oberster Verbraucherschützer mehr Transparenz im Gesundheitswesen. „Das dient nicht nur der Kontrolle, ob der Arzt alles richtig macht, sondern führt auch beim Versicherten zu einem neuen Bewusstsein“, sagte Billen.

Der parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), kündigte an, dass es Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen erleichtert werden solle, vom Arzt eine Rechnung zu verlangen. „Die Wahl der Kostenerstattung durch die Versicherten soll attraktiver werden", Bahr der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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Dazu werde im Herbst im Zuge der Gesundheitsreform ein Gesetz vorgelegt. Für Mitglieder gesetzlicher Kassen ist es schon jetzt möglich, vom Arzt eine Rechnung zu erhalten und das Geld von der Kasse erstattet zu bekommen. Diese Methode nutzt indes nicht einmal ein Prozent der Mitglieder. © ddp/aerzteblatt.de

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doc.nemo
am Donnerstag, 5. August 2010, 08:36

Direktabrechnung???

Bei einer Direktabrechnung mit allen Patienten wäre es wohl eher der Arzt, der sich überlegen müsste, wie er zu seinem Geld kommt - laufen doch jetzt schon viele Kassenärzte der vergleichsweise läppischen Praxisgebühr hinterher. Wie aber sollte es Geringverdienern möglich sein, mit einigen hundert oder tausend Euro in Vorleistung zu gehen? Zahlt die Krankenkasse dann auch den Dispokredit? Und wie steht es mit denen, die zwar Geld hätten aber es lieber für die Anzahlung ihres Urlaubs verwenden?
Was die Kassenärzte bräuchten, wäre eine starke, unabhängige, einheitliche KV, die bedingungslos die Interessen der Ärzte und nicht die ihrer eigenen Funktionäre, des Staates (als Dienstherrn) und der Krankenkassen vertritt.
adonis
am Mittwoch, 4. August 2010, 19:12

Na, dann müsste man ja erstmal wissen,

wieviel man im Quartal bekommt. Da der Punktewert nicht bekannt und das Budget unklar ist. Da bekäme der Patient eine Rechnung nach einem halben Jahr, die er eh nicht versteht.
So sähe die Situation heute aus. ABer meine Meinung ist eh. Eine einfache und klare Abrechnung direkt mit dem Patienten. Wie der zu seinem Geld kommt, darf sich die Krankenkasse überlegen.
Businesspaar
am Mittwoch, 4. August 2010, 08:20

Eigenverantwortung der Versicherten

Mehrheitlich ist es doch nach wie vor so, hier in diesem bundesdeutschen Gesundheits(Krankheits)system herrscht eine Art Selbstbedienungsmentalität. Im europäischen Vergleich "rennen" die Deutschen 3x zum Arzt, fast alle anderen Europäer 1x, Durchschnitt aller Versicherten p.a. Werden die Deutschen deshalb älter als andere Europäer, sind sie deshalb "gesünder"? Nein!
Mehr Eigenverantwortung ist erforderlich. Das bewirkt man allerdings ausschließlich mit "Sanktionen". Beispiel; Patient mit erheblichem Übergewicht. 25 Jahre jung - Generation McWürg - Klagt über Gelenkschmerzen, Müdigkeit und häufig auftretende Kopfschmerzen. Befund; Hypertonie und Azidose u.a. Nun bekommt der Patient folgendes gesagt; Sie müssen ihre Lebensweise umstellen, sie müssen abnehmen, sich gesünder ernähren und sie müssen sich mehr bewegen. "Gegen" ihren Bluthochdruck schreibe ich ihnen was auf, wegen ihrer Übersäuerung fragen sie in der Apotheke nach, die haben da was, müssen sie aber selbst bezahlen. Dann wenden sie sich bitte an ihre "Krankenkasse" wegen eines Beratungsgutscheines für eine Ernährungsberatung. Die Blutdrucksenker erhalten Sie gleich für ein ganzes Jahr, die Großpackungen sind schließlich preiswerter. Nach einem Jahr kommen Sie wieder in die Praxis. Dann werde ich sie erneut untersuchen und wenn ich feststelle, dass sie nicht abgenommen haben, muss ich der Krankenkasse das melden. Dann müssen sie einen Beitragsaufschlag entrichten, glaube der beträgt etwa 15 % des gezahlten Beitrages, müssen sie aber allein entrichten, nicht zur Hälfte. Wenn sie dann immer noch Blutdrucksenker benötigen, verordne ich ihnen die, müssen sie aber dann auch komplett selbst berappen.
Ob der was tut?
Alles fiktiv, klar.
Allerdings sollte man hinsichtlich "Übergewichtszuschlag bei Versichterten2 mal nach Japan schauen, sehr interessant:-)).
Kommen wir nun zu den Rauchern .... nee das würde sie nur langweilen.
Mira59
am Mittwoch, 4. August 2010, 00:31

Schuldgefühle und Menschenwürde

Bewußtsein hin, Bewußtsein her.
Ich gehe davon aus, dass ein Patient dann zum Arzt geht, wenn dies erforderlich ist.
Was ist mit all den Patienten die chronisch krank sind, die immense Kosten verursachen, nur um überhaupt überleben zu können, wie zum Beispiel Krebspatienten oder Mukoviszidosepatienten?
Was sollen diese Menschen tun? Welche Wahl haben sie?
Wie sollen sie damit umgehen, wenn ihnen bewusst wird, wie sehr sie die Solidargemeinschaft belasten?
Wer verantwortet es, wenn nur einer dieser Patienten mit dieser "Schuld" nicht leben kann und seine Konsequenzen der Kostensenkung zieht?
Ich würde mit dieser Schuld nicht leben müssen!
Ich finde es grausam und unverantwortlich wenn die Schwächsten der Schwachen das schwarz auf weiss vorgehalten bekommen !
Muss es denn immer NUR ums Geld gehen?
Wir sollten uns dafür einsetzen, dass diese Gesellschaft menschlich bleibt und noch menschlicher wird.
Wir sollten uns bewusst machen, es kann jeden treffen, dass er zum "Kostenfaktor" wird und jeder von uns möchte und soll auch dann ein Recht auf Menschenwürde haben.
Henry I
am Mittwoch, 4. August 2010, 00:18

Im Prinzip eine gute Idee

Sozialdemokratische Neidpolitik hat über die Jahrzehnte bei vielen Patienten die fälschliche Ansicht erzeugt, ihnen stünde (beinahe) alles zu und der Arzt würde sich zu viel Geld in die Tasche stecken.
In fahrlässiger Weise sprechen viele SPD-nahe Politiker gerne von einer zwei-Klassen-Medizin.
Aber auch viele wohlmeinende Bürger haben schlichtweg keine Vorstellung, welche Kosten medizinische Behandlung verursachen kann.
Von daher ist es sehr sinnvoll, eine Rechnungskopie zur Kenntnisnahme an den gesetzlich Zwangsversicherten zu schicken.
Die Krönung der Transparenz wäre allerdings, offenzulegen, welcher Anteil an den Versicherungskosten für die Begehrlichkeiten der Krankenkassenverwaltung anfällt.
Bereits seit Jahrzehnten ist Deutschland ein gutes Land für KK-Bürokraten, aber ein schlechtes für die Leistungserbringer - und die Zwangsversicherten...
polmu
am Montag, 2. August 2010, 20:50

Was soll der Patient denn dadurch erfahren?

Was der Arzt für die erbrachten Leistungen erhält? Ganz einfach, hier reicht die Angabe des Fallwertes.
Oder soll er wissen, welche Kosten er verursacht hat und was der Arzt an Vergütung eigentlich erhalten müsste?
promisit
am Montag, 2. August 2010, 13:36

Versteckspiel

Was soll eigentlich dieses Versteckspiel ? Die Kassen könnten sehr einfach und ohne große Umstände jedem Patienten eine jährliche Kostenabrechnung zusenden. Damit wäre eine deutliche Bewußtseinsförderung verbunden, wenn die Pat. sehen, was die Behandlung gekostet hat. Die Mehrkosten für Aufwand und Porto hätten sich bei den Kassen vermutlich rasch amortisiert. Momentan wollen viele Patienten nicht wissen, was es kostet, solange die Kasse zahlt und sie möchten ihr Gewissen nicht belasten. Aber auch der Arzt möchte nicht, dass sein Patient sieht, was er verdient.

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