Berlin – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereitet sich auf die Aufgaben vor, die ihm durch das geplante Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zufallen.
Die darin vorgesehene frühe Nutzenbewertung, die in den ersten drei Monaten nach Markteintritt eines neuen Arzneimittels durchgeführt werden soll, wird laut Gesetzentwurf dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen, der mit der Bewertung jedoch auch das IQWiG beauftragen kann. Später soll auch eine mögliche Kosten-Nutzen-Bewertung vom IQWiG vorgenommen werden.
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