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Neues Rechtsgutachten zur Tarifeinheit stärkt den Marburger Bund

Freitag, 6. August 2010

Berlin – Ein neues Rechtsgutachten zur sogenannten Tarifeinheit stärkt die Position des Marburger Bundes (MB). In einem vom Deutschen Beamtenbund (dbb tarifunion) in Auftrag gegebenen Gutachten vertritt der Tübinger Rechtsprofessor Hermann Reichold die Auffassung, dass die von Arbeitgebern und Deutschem Gewerkschaftsbund vorgesehene Verdrängung eines geltenden Tarifvertrags durch den Tarifvertrag einer Mehrheitsgewerkschaft einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht darstellt.

„Wer einem Gesetz das Wort redet, das der Koalitionsfreiheit die Grundlage entzieht, treibt ein unsinniges, gegen die Arbeitnehmer gerichtetes Spiel“, kommentierte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke.

Hintergrund: Der MB kämpft für Tarifpluralität in Deutschland, weil er seine Tarifverträge nicht von der Gewerkschaft verdi dominiert sehen will. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli hat dem MB darin Recht gegeben und mit seinem Urteil den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben.

Danach sollen Tarifverträge, die für die Gesamtbelegschaft eines Betriebs geschlossen wurden, im Zweifel keinen Vorrang mehr vor Konkurrenzverträgen für einzelne Gruppen haben. © hil/aerzteblatt.de

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