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Krankenkassen kritisieren neuen Ärztestreik

Mittwoch, 11. August 2010

München – Mehrere Krankenkassen üben scharfe Kritik an den von den Hausärzten für Ende August geplanten Protesten und Praxisschließungen. Es sei ,,deplatziert'', berufsständische Interessen auf dem Rücken von Patienten durchzusetzen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Barmer GEK, Rolf-Ulrich Schlenker der „Süddeutsche Zeitung“ vom Dienstag.

Ähnlich äußerte sich auch der DAK-Chef Herbert Rebscher: ,,Wenn alle Beteiligten im Gesundheitswesen von Einsparungen betroffen sind, ist es nicht nachvollziehbar, eine einzelne Arztgruppe davon auszunehmen.''

Der Deutsche Hausärzteverband hatte zuvor angekündigt, dass die Streiks am 26. und 27. August in Bayern beginnen sollen. Andere Landesverbände wie Hessen und Rheinland-Pfalz würden sich anschließen. Für den 15. September ist ein bundesweiter Aktionstag geplant.

In Bayern wollen die Hausärzte ihre Praxen an den zwei Streiktagen im August schließen. Nur etwa jeder sechste Arzt soll weiterarbeiten und Notfälle versorgen. Hessens Hausärzte planen sogenannte Tage der offenen Praxis. Auch sie werden dann nur in Ausnahmefällen Patienten behandeln. Die bayerischen Hausärzte stimmen derzeit per Fax über ihre Protestaktion ab. Eine endgültige Entscheidung darüber soll Ende dieser Woche fallen.

Die schwarz-gelbe Koalition will den Anstieg der Honorare der Allgemeinmediziner, die an einem Hausärztevertrag teilnehmen, um 500 Millionen Euro mindern. Sie sollen damit einen Beitrag zur Deckung der Finanzlücke von elf Milliarden Euro leisten, die für 2011 in der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet wird.

Ein Vorschlag von Verbraucherschützern, wonach Kassenpatienten nach jedem Arztbesuch eine Quittung über die erbrachten Leistungen bekommen sollen, erhält unterdessen Unterstützung aus der Union. „Der Patient kann dann kontrollieren, was der Arzt für seine Leistungen abrechnet und gewinnt Einblick in die Kosten der Behandlung“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel der  "Bild"-Zeitung.

Dies solle aus seiner Sicht auch im neuen Patientenrechtegesetz festgeschrieben werden. Zuvor hatte bereits der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Quittung für Kassenpatienten vorgeschlagen. © ddp/afp/aerzteblatt.de

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adonis
am Dienstag, 10. August 2010, 22:25

Auch dieser Artikel zeigt die fundamentale Ignoranz.

In den Chefetagen der Krankenkassen, wo man keine Ahnung hat, wieviel man an einem ihrer Patienten als Allgemeinmediziner verdient und bei den Verbraucherschützern und den Politikern, dass es ja keinen "Preis" für eine Leistung gibt, sondern dass dieser fluktuiert.
Meiner Meinung hat Hoppenthaler recht gehabt: Rückgabe der Zulassung. Damit kommen die Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten in Bringschuld und die grosskotzigen Kassenärztlichen Vereinigungen verlieren ihren Einfluss. Als ich vor 6 Jahren meine Zulassung zurückgab hatte die KV alles unternommen, dass mein Sitz nicht mehr zu besetzen war. Ich bin aber nach wie vor Gott froh, von dem Irrsinn in Deutschland nicht mehr betroffen zusein. Mir tut es leid um die betroffenen Patienten und die Kollegen, die Tag für Tag eine gute Arbeit für eine miese Bezahlung machen.
Thelber
am Dienstag, 10. August 2010, 22:06

Wir Hausärzte sparen schon seit 20 Jahren ...

... wer sonst im Gesundheitswesen war von derartigen Einschränkungen betroffen ????

Quittungen ausstellen ?? Worüber denn nun eigentlich ? Über das Budget je Patient ?? Das können die Kassen selbst machen !! Indem sie in ihren Werbe-Blättchen die "Honorierung" der Ärzte nach Fachgruppe und KV-Bereich aufgegliedert veröffentlichen !

Wer eine Rechnung haben will, der kann die gerne bekommen - als Privatpatient !!
Leopold Mersch
am Dienstag, 10. August 2010, 20:41

Verquer


,,Wenn alle Beteiligten im Gesundheitswesen von Einsparungen betroffen sind, ..." - es sind aber nicht alle Beteiligten im Gesundheitswesen von Einsparungen betroffen, und schon gar nicht alle gleichermaßen.

Der Vorschlag, "wonach Kassenpatienten nach jedem Arztbesuch eine Quittung über die erbrachten Leistungen bekommen sollen" hätte dann einen Sinn, wenn die Kassenpatienten dem bestätigenden Arzt gegenüber Leistungen erbringen und sie sich von diesem bestätigen lassen würden. Sinnvollerweise könnte aber nur der Arzt eine Quittung von den Patienten verlangen, weil nur er eine Leistung erbracht hat und nur der Patient ihm dies bestätigen könnte - und nicht umgekehrt.

Das Sommerloch ist zu groß, als dass nicht auch derart absonderliche Ideen Raum greifen könnten.

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