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Verdi: Arbeitgeber umgehen Pflege-Mindestlohn

Donnerstag, 12. August 2010

Berlin – Knapp zwei Wochen nach Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns in Teilen der Pflegebranche hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vor einem Unterlaufen durch Tricks der Unternehmen gewarnt. Eine erste Auswertung von Anrufen bei einer Telefonhotline für Beschäftigte habe ergeben, dass „Arbeitgeber nichts unversucht lassen, um den Pflegemindestlohn zu umgehen“, erklärt Verdi-Bundesvorstand Ellen Paschke am Donnerstag in Berlin.  

So versuchten Arbeitgeber verbotenerweise etwa, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Schichtzulagen in die Stundenlohnberechnung einzubeziehen und diesen so auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe zu bringen.

In anderen Fällen würden Fahrtgelder auf den Stundenlohn angerechnet oder die Fahrtzeiten zu Patienten nicht mehr als Arbeitszeit betrachtet. Paschke rief alle Beschäftigten auf, Ende August ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen genau zu prüfen.  

Seit 1. August gelten für die rund 520.000 Pflegehelfer in der Pflegebranche Lohnuntergrenzen von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten.  Ab 2012 sollen die Mindestlöhne dann schrittweise ansteigen. Bis Mitte 2013 erhöhen sie sich auf 9,00 beziehungsweise 8,00 Euro.

Die Mindestlohnverordnung läuft bis Ende 2014. Pflegehelfer übernehmen die sogenannte Grundpflege, also Waschen, Füttern und Anziehen von Pflegebedürftigen. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende, Praktikanten sowie Betreuer für Demenzkranke sind vom Mindestlohn ausgenommen. © afp/aerzteblatt.de

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