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Bislang sind cannabishaltige Medikamente in Deutschland nicht zugelassen. Die Wissenschaft sei inzwischen aber deutlich weiter als noch vor einigen Jahren, sagte Rösler. Cannabishaltige Mittel könnten etwa bei Multiple-Sklerose-Kranken helfen, Krämpfe zu lindern und damit ihr Leiden zu verringern.
Künftig sollen Ärzte solche Medikamente nun verordnen können - unter strengen Voraussetzungen, das heißt nur bei bestimmten Diagnosen und als sogenanntes Betäubungsmittelrezept. Dies dürfen nicht alle Mediziner ausstellen. Der übrige Konsum von Cannabis bleibt verboten.
Die Koalitionäre wollen auch die Versorgung von sterbenden Menschen verbessern. Union und FDP wollen Hospizen erlauben, Notfallvorräte an starken Schmerzmitteln wie Morphium anzulegen. Bislang ist das nicht zulässig. Die Neuerung soll sicherstellen, dass für Schwerstkranke zu jeder Tag- und Nachtzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung stehen.
Rösler sprach von „zwei wesentlichen Änderungen, die politisch nicht unstreitig gewesen sind“ – insbesondere die Lockerung beim Zugang zu Cannabis.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte die Initiative der Bundesregierung. „Cannabis kann in der palliativen Therapie von schwerstkranken Menschen eine wichtige Rolle spielen“, sagte der Geschäftsführende Vorstand, Eugen Brysch, am Dienstag in Berlin.
Derzeit würden viele Schmerzpatienten in die Illegalität gedrängt, weil es so schwer sei, das Medikament zu erhalten. Ob der Einsatz sinnvoll sei, müsse von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.
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