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Krankenkassen befürworten Patientenquittungen

Dienstag, 17. August 2010

Berlin – Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat die Ausgabe von Patientenquittungen durch den Arzt grundsätzlich begrüßt. „Eine Patientenquittung, die die abgerechneten Leistungen des Arztes und die Kosten dokumentiert, wäre ein guter Schritt hin zu mehr Transparenz“, erklärte GKV-Verbandschefin Doris Pfeiffer am Dienstag in Berlin. Die Kassen hätten aber Sorge, dass die Ärztevertreter „durch die Hintertür das bewährte Sachleistungsprinzip durch die Kostenerstattung ersetzen wollen“.  

Ärztevertreter haben sich wiederholt für einen Ausbau des Kostenerstattungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung stark gemacht, weil dies aus ihrer Sicht eine größere Transparenz schafft und Patienten stärker für die tatsächlichen Gesundheitskosten sensibilisiert.  

Die Kostenerstattung als Standard für die gesetzliche Krankenversicherung würde allerdings zulasten der Patienten gehen, warnte Pfeiffer. „Wir wollen keine Verhältnisse, bei denen die Menschen aus Angst vor finanzieller Überforderung nicht mehr zum Arzt gehen.“  

Bei der Kostenerstattung, die für Privatversicherte Standard ist, erhält der Patient vom Arzt eine Rechnung, die er bezahlt und anschließend bei seiner Krankenkasse einreicht, um den Gesamtbetrag oder einen Teil davon zurückzubekommen.

Der Anreiz für gesetzlich Versicherte, in die Kostenerstattung zu wechseln, sei derzeit „sehr gering“, räumte der Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, ein. Laut einer Umfrage, die die KBV am Dienstag in Berlin vorstellte, haben bislang nur zwei Prozent der Versicherten die von den Kassen angebotenen Wahltarife mit einer Kostenerstattung gewählt.

Köhler sieht damit nach eigenen Worten derzeit nur wenig Chancen für die politische Durchsetzbarkeit der Kostenerstattung als generelles Prinzip. © afp/aerzteblatt.de

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adonis
am Mittwoch, 18. August 2010, 08:32

*Ein Gesundheitssystem, das sich nur besoffen oder neuerdings mit Cannabis ...

ertragen lässt. Zumindest die Erstattung. Besonders witzig finde ich diese Formulierung: „durch die Hintertür das bewährte Sachleistungsprinzip durch die Kostenerstattung ersetzen wollen“.
Wo ist das Sachleistungsprinzip bewährt? Wohl nur in dem Sinne, dass die Leistungen budgetiert sind und die Leistungserbringer auf ihren nicht bezahlten Leistungen sitzen bleiben.
promisit
am Mittwoch, 18. August 2010, 08:25

Kostenerstattungsprinzip für den kleinen Mann....

Das Kostenerstattungsprinzip flächendeckend einzuführen, wäre natürlich wieder in erster Linie für den "kleinen Mann" übel, der im Falle einer ernsten oder chronischen Erkrankung in schwere Not käme, gerade dann, wenn er die Hilfe der Krankenversicherung am dringensten braucht. Könnt ihr euch nicht mal eine halbwegs gerechte und nicht immer gewinnbringend orientierte Lösung suchen ?

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