Berlin – Den in der Gesundheitsreform vorgesehenen geringeren Zuwachs der Arzthonorare hat der Hartmannbund kritisiert. „Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts muss dem steigenden Behandlungsbedarf Rechnung getragen werden“, kommentierte Verbandsvorsitzender Kuno Winn den Gesetzentwurf zur künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Dieser sieht vor, den morbiditätsbedingten Behandlungsbedarf in der Regelversorgung 2011 um 0,75 Prozent zu erhöhen. Im Jahre 2010 lag der Zuwachs bei zwei Prozent.
Der Reformentwurf berücksichtige den steigenden Behandlungsbedarf bei der ärztlichen Vergütung nur teilweise, stelle die im vergangenen Jahr eingeführte Berücksichtigung der Morbidität grundsätzlich infrage und sei somit das völlig falsche Signal, so Winn.
Zudem verdeutliche der Vorschlag erneut das strukturelle Defizit der vertragsärztlichen Vergütungsstruktur, die den tatsächlichen Behandlungsbedarf schon heute nur unzureichend abbilde. „Die niedergelassenen Ärzte benötigen jedoch eine vollständige Berücksichtigung der Morbidität der Versicherten, um ihre Patienten adäquat behandeln zu können", forderte der Hartmannbund-Chef.
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