Düsseldorf/Berlin – Mit Blick auf die Sterbehilfe plant die Bundesärztekammer eine Änderung des Berufsrechts für Mediziner. Ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vom Mittwoch, er stelle sich eine Formulierung vor, wonach ein Arzt Menschen beim Suizid helfen dürfe, wenn er das „mit seinem Gewissen vereinbaren könne“.
Zugleich sollte aber klar gestellt werden, dass dies „nicht zur Aufgabe des Arztes gehört“. Weiter betonte Hoppe: „Wir wollen keinesfalls eine Entwicklung befördern, in der ein Druck auf Schwerkranke entsteht, freiwillig in den Tod zu gehen.“
Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte Hoppes Pläne. Damit wachse der Druck auf schwerstkranke Menschen, von einem ärztlich assistierten Suizid Gebrauch zu machen, um anderen nicht zur Last zu fallen, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Berlin.
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