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Koalition uneins über Zusatzbeiträge

Freitag, 20. August 2010

Frankfurt/Main – Die Union hat Bedenken gegen das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), Arbeitslose generell von der Zahlung von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung auszunehmen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), sagte der Frankfurter Rundschau vom Donnerstag, die geplante Kostenübernahme bei Empfängern von Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit müsse noch einmal diskutiert werden. Hier habe die Union Gesprächsbedarf.

Spahn verwies auf das relativ hohe Niveau der Arbeitslosengeld-I-Zahlungen. Arbeitslose bekommen in der Regel für maximal ein Jahr 60 Prozent ihres vorher verdienten Nettogehaltes.

Erst danach fallen sie in das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) mit einem Regelsatz von monatlich 359 Euro. Dass die Arbeitsagentur nach den Plänen Röslers die Zusatzbeiträge bei „Hartz IV“-Empfängern bezahlen soll, wird von der Union laut Spahn dagegen mitgetragen.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums stellte klar, die Regelung sei „mit Bedacht“ so in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Es gehe darum, ein „unbürokratisches Verfahren“ für Arbeitslose sicherzustellen. Ein unterschiedliches Vorgehen bei Empfängern von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II will das Ministerium vermeiden. © ddp/aerzteblatt.de

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