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Gericht sieht im Fall Klasnic noch Klärungsbedarf

Freitag, 20. August 2010

Bremen – Im Zivilrechtsstreit zwischen Fußballprofi Ivan Klasnic und Ärzten seines ehemaligen Vereins Werder Bremen sieht die zuständige Kammer des Landgerichts Bremen noch weiteren Klärungsbedarf.
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Wie der Vorsitzende Richter Uwe Boysen am Freitag sagte, sollen weitere medizinische Unterlagen über die Behandlung des an einer Nierenerkrankung leidenden Stürmers aus den Jahren 2001 und vorher sowie aus dem Jahr 2005 herangezogen werden. Zudem sei eine ergänzende Befragung des gerichtlichen Sachverständigen notwendig.

Klasnic wirft Medizinern des Vereins vor, seine schwere Nierenerkrankung trotz eindeutiger Blutwerte grob fahrlässig über Jahre nicht behandelt zu haben. Dadurch seien 2007 zwei Nierentransplantationen notwendig geworden.

Der 30-Jährige verlangt von Werders Mannschaftsarzt Götz Dimanski und der Internistin Manju Guha sowie zwei weiteren Beklagten Schmerzensgeld und Ersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Darüber hinaus will Klasnic, dass die Mediziner für alle künftigen Schäden haften, die aus dem möglichen Behandlungsfehler noch entstehen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen gehe das Gericht davon aus, dass es sich um einen von Dimanski und Guha „mitzuverantwortenden Behandlungsfehler“ handelt, sagte Boysen. Noch sei aber nicht hinreichend geklärt, welche Konsequenzen sich ergeben hätten, wenn dem Verdacht der Nierenerkrankung früher nachgegangen worden wäre.

Hierzu solle der gerichtliche Gutachter noch einmal befragt werden. Ein weiteres Gutachten durch einen zweiten gerichtlichen Sachverständigen, das die Beklagten beantragt hatten, hält die Kammer nach eigenen Angaben in diesem Stadium des Verfahrens nicht für notwendig.

Das Verfahren wird jetzt zunächst schriftlich weitergeführt. Die nächste mündliche Verhandlung wird voraussichtlich frühestens zum Jahresende beziehungsweise Anfang des kommenden Jahres stattfinden.Ein Ende ist offenbar noch nicht in Sicht. „Das Verfahren wird sich noch eine gewisse Zeit hinziehen“, sagte Boysen. © dp/aerzteblatt.de

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