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Moraltheologe Reiter: Patientenverfügungsgesetz nachbessern

Montag, 23. August 2010

Mainz – Ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Patientenverfügung hat der Mainzer katholische Moraltheologe Johannes Reiter eine kritische Bilanz der Regelung gezogen. Einerseits habe das Gesetz Rechtssicherheit geschaffen; andererseits bedürfe es aber an wichtigen Stellen der Nachbesserung, sagte Reiter am Montag in Mainz.

Er appellierte an die Bürger, zusätzlich zur Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zu erstellen und eine Vertrauensperson zu benennen, die sich im Fall schwerster Erkrankung dafür einsetzt, dass die Verfügung durchgesetzt wird. Verbesserungsbedarf sieht Reiter insbesondere bei der Beratung und bei der Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens.

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Verfügungen, die ohne ärztliche oder rechtliche Beratung erstellt würden, genügten in den seltensten Fällen den gesetzlichen Ansprüchen und könnten dann nicht umgesetzt werden, bemängelte Reiter.

Zu wenige Hilfen und zu viele Interpretationsspielräume lässt die Regelung nach Auffassung des Theologen, wenn ein ausdrücklich erklärter Wille des Patienten nicht ermittelt werden kann. In diesen Fällen schreibt das Gesetz fest, dass auch ein nur mutmaßlicher Patientenwille ausreicht, um den Abbruch von Ernährung und Behandlung zu rechtfertigen.

Das vom Bundestag nach sechsjähriger Debatte im Juni 2009 verabschiedete Gesetz zu Patientenverfügungen war am 1. September 2009 in Kraft getreten. Danach sind Patientenverfügungen für Ärzte und Angehörige in jedem Fall verbindlich, unabhängig vom Krankheitsstadium.

Wenn der Patient die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen fordert, muss der Arzt dies umsetzen. Gibt es keine schriftliche Patientenverfügung, sind die Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Wille des Patienten anhand konkreter Anhaltspunkte, etwa früherer mündlicher Äußerungen, zu ermitteln. © kna/aerzteblatt.de

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