Stuttgart/Konstanz – Nach monatelangen Vorbereitungen machen die Tankstellenverbände offenbar ernst und klagen gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg. Nach einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ vom Montag hat die Pächterin einer Tankstelle in Konstanz eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
„Von dem Spritverkauf allein können wir nicht existieren. Wir leben vom Shopverkauf“, sagte die Pächterin Annette Eisenberg dem Blatt und sprach von „hohen Umsatzeinbußen“ durch das Verkaufsverbot.
In Baden-Württemberg dürfen Tankstellen und Kioske seit dem 1. März zwischen 22 Uhr und 5 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Die CDU/FDP-Landesregierung hat das Gesetz damit begründet, nächtliche Saufgelage von Jugendlichen und die Jugendkriminalität eindämmen zu wollen. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte den Eingang der Klage.
Der 1. Senat sei derzeit damit beschäftigt, die Sachlage zu klären. „Bei Bedarf wird es eine mündliche Verhandlung geben". Auf jeden Fall solle über die Verfassungsbeschwerde „noch in diesem Jahr“ entschieden werden.
Erst Anfang Juli hatte das höchste deutsche Gericht die Beschwerde eines Privatmannes gegen das Gesetz verworfen. Der Bürger hatte in seiner Klage eine Verletzung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit geltend gemacht. Die Karlsruher Richter hielten das baden-württembergische Gesetz hingegen wegen „wichtiger Belange des Gemeinwohls“ für gerechtfertigt.
Juristen schätzen der Zeitung zufolge den Stellenwert der jetzt vorliegenden Verfassungsbeschwerde der Tankstellenbetreiberin höher ein, weil das Verkaufsverbot massiv in die Geschäftstätigkeit der Tankstellen eingreife, zumal das Land parallel die Sperrzeiten in der Gastronomie verkürzt habe.
„Das ist Wettbewerbsverzerrung“, sagte Karl-Friedrich Lihra vom Bundesverband der Tankstellen und gewerblichen Autowäsche. Sein Verband und andere Organisationen unterstützen laut „Stuttgarter Nachrichten“ die Klage.
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